In seiner jüngsten Sitzung infomrierte der Partensteiner Gemeinderat zu Beginn, dass das Ende der Verkehrsbeeinträchtigung auf der Bundesstraße 276 am Ortsausgang von Partenstein naht. Laut Bürgermeister Stephan Amend, wurde vom Landratsamt Main-Spessart die Baustelle für den geplanten Lift letztmalig bis zum 15. Februar verlängert. Die Engstelle mit der einseitigen Straßenführung muss bis dahin entfernt worden sein. Anfragen an die Bahn, ob es an der Baustelle zeitnah und zügig weitergeht, bleiben aber nach wie vor unbeantwortet.
In Partenstein selbst werden und wurden als Ergebnis der letztjährigen Baumkontrolle derzeit einige Straßenbäume vom Bauhof entfernt. Und auch die Arbeiten für den Glasfaserbau sollen in diesem Jahr beginnen. Bezüglich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus soll nördlich der Bahnlinie nicht auf die bestehende Infrastruktur zurückgegriffen werden, sondern es sollen komplett neue Leitungen gelegt und Kästen gesetzt werden.
Sperrzeiten für Faschingszeit festgelegt
Bezüglich der Burgruine Bartenstein heißt es, so langsam, für die Inwertsetzung in die Gänge zu kommen. Die Maßnahme muss bis zum August 2026 abgeschlossen sein. Dafür beschloss der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen, an der bestehenden Planung in Absprache mit dem Denkmalamt festzuhalten. Beim Rückbau des Rehwegbrunnens beziehungsweise für die Voruntersuchungen wurde nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken das Baufeld vom Bauhof freigeräumt.
Auch das Jugendheim und der Kindergarten waren Thema der Sitzung. Hier wird nach Vorlage des Energiegutachtens nun geprüft, wie das Problem mit der Heizung kurzfristig gelöst werden kann. Laut Bürgermeister wäre eine Hybridlösung das Beste. Für die Wahlen wurde Daniel Werthmann als Wahlleiter bestimmt und Jürgen Schneider als sein Stellvertreter.
Abschließend ging es anlässlich des närrischen Treibens noch um die Sperrzeiten. Folgende Regelungen wurden für die Faschingszeit festgelegt: Um 2 Uhr soll an den beiden Gaudiabenden am 14. und 15. Februar Musikende sein. Der Ausschank soll um 2.30 Uhr schließen, Veranstaltungsende ist um 3 Uhr. Jeweils eine Stunde länger darf am Musikabend am 28. Februar gefeiert werden. Die Musik darf bis 3 Uhr spielen, die Getränke bis um 3.30 Uhr ausgeben. Kehraus ist um 4 Uhr.