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Gemünden: Kommentar: Gemündens Bürgermeister verstößt gegen Grundsatz der Öffentlichkeit

Gemünden

Kommentar: Gemündens Bürgermeister verstößt gegen Grundsatz der Öffentlichkeit

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    Das Rathaus in Gemünden.
    Das Rathaus in Gemünden. Foto: Michael Mahr

    Sitzungen von Gemeinde- und Stadträten müssen zwingend öffentlich sein, wenn es keine wirklich triftigen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Indem Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert Dinge anstatt öffentlich im Geheimen beraten lässt, verstößt er nicht nur gegen die Gemeindeordnung. Vielmehr verletzt er dadurch den Anspruch der Bürger auf Teilhabe am demokratischen Prozess.

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