Mehr als seltsam hat sich ein 49-jähriger Angeklagter in seiner Verhandlung am Amtsgericht Gemünden verhalten. Verantworten sollte er sich wegen des in Umlaufbringens von Falschgeld. Während der Beweisaufnahme wurde jedoch die Verhandlung unterbrochen. Sie soll in vier Wochen mit einem Pflichtverteidiger fortgesetzt werden.
Gemünden