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Main-Spessart: Gericht: Soldatenwitwe muss für Schäden des Ehemanns aufkommen

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Gericht: Soldatenwitwe muss für Schäden des Ehemanns aufkommen

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    Symbolbild: Gericht/Justiz
    Symbolbild: Gericht/Justiz Foto: Oliver Berg (dpa)

    Mit einer Klage vor dem Würzburger Verwaltungsgericht wollte eine Soldaten-Witwe aus dem Altlandkreis Karlstadt verhindern, dass sie knapp 100 000 Euro an den Dienstherren ihres Mannes, die Bundesrepublik zurückbezahlen muss. Diesen Betrag hatte ihr verstorbener Ehemann als Reisekosten bei der Bundeswehr angegeben. Angesetzt hatte der Soldat sie über einen Zeitraum von sechs Jahren für auswärtige Arztbesuche. Diese hatten jedoch vermutlich weder stattgefunden noch waren sie medizinisch notwendig.

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