Rund 64 500 Euro im Jahr wird der Abwasserzweckverband Zellinger Becken voraussichtlich künftig an die Verwaltungsgemeinschaft Zellinger Becken für die Führung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte bezahlen müssen. Das wäre eine Steigerung um fast 58 Prozent.
Die Gemeinschaftsversammlung beschäftigte sich mit neuen Zweckvereinbarungen für die Übertragung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte, weil der Bayerische Kommunale Prüfungsverband darauf hingewiesen hatte, dass sie auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Neben dem Abwasserzweckverband standen die Zweckvereinbarungen mit den Schulverbänden Zellingen und Thüngen, den Versorgungsbetrieben Zellingen und dem Kommunalunternehmen Retzstadt auf der Tagesordnung. Die letzten beiden Körperschaften müssen aber, wie bisher, keinen Verwaltungskostenbeitrag bezahlen, weil sie dies im Prinzip über die Verwaltungsumlage tun. Zudem haben sie die Betriebsführung an die Energieversorgung Karlstadt beziehungsweise die Firma Rödel und Partner vergeben. Wie der Geschäftsführende Beamte Wolfgang Pfister erklärte, wäre es ein erheblicher Aufwand, den Arbeitsanteil der VG für die verbleibenden Arbeiten zu ermitteln.
Nicht vor vollendete Tatsachen stellen
Dem Abwasserzweckverband gehören mit Leinach, Erlabrunn und Thüngersheim auch Gemeinden an, die nicht Teil der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen sind. Er bezahlt seit dem Jahr 2002 einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag von 40 900 Euro. Rechnet man diesen mit jährlich zwei Prozent Kostensteigerung hoch, ergeben sich rund 60 000 Euro, bei drei Prozent über 70 000 Euro. Die Gemeinschaftsversammlung favorisierte aber einen Beitrag auf Grundlage einer Berechnungsmatrix des kommunalen Prüfungsverbandes, was einen Jahresbeitrag von 64 430 Euro ergibt.
Als Vorsitzender der Abwasserzweckverbandes bat Bürgermeister Herbert Hemmelmann, die genannten Mitgliedsgemeinden, die nicht der VG Zellingen angehören, nicht einfach per Beschluss vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dann wäre es denkbar, dass der Abwasserzweckverband diskutieren und auch beschließen würde, dass die Geschäftsführung aus Kostengründen künftig in Leinach oder Thüngersheim erfolgen solle. Deshalb beschloss die Gemeinschaftsversammlung, dass Bürgermeister Stefan Wohlfart als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mit Verhandlungen zur Neufestsetzung des Verwaltungskostenbeitrags, auf Basis der laut Matrix 64 430 Euro, des kommunalen Prüfungsverbandes beauftragt wird.
Dritte Standesbeamtin für Zellingen
Für die beiden Schulverbände gab es keine Diskussionen. Im Schulverband Zellingen sind nur VG-Gemeinden, er bezahlt derzeit 7670 Euro, was künftig an die jährlichen Tarifsteigerungen angepasst wird. Das gilt auch für den Schulverband Thüngen, ausgehend von derzeit 3000 Euro, wobei hier über den Ortsteil Stetten auch die Stadt Karlstadt im Boot ist.
Die Gemeinschaftsversammlung beschloss weiterhin, dass der Standesamtsbezirk Zellingen eine dritte Standesbeamtin bekommen soll. Derzeit sind Marion Weis und Michael Wegner zu Standesbeamten bestellt, außerdem ist Bürgermeister Stefan Wohlfart zum Traustandsbeamten bestellt. Zusätzliche Standesbeamtin soll im ersten Halbjahr Diana Schäfer-Piepenburg werden. Sie absolviert derzeit den Beschäftigtenlehrgang I bei der Bayerischen Verwaltungsschule und wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 die Fachprüfung I eins ablegen. Da sie auch seit über drei Monaten als Sachbearbeiterin im Standesamt tätig ist, kann sie als weitere Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Zellingen bestellt werden.
Das Landratsamt signalisierte bereits, dass es dafür eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zur dritten Qualifikations-(Beamtin) oder Fachprüfung II (Beschäftigte) erteilen wird. Die Gemeinschaftsversammlung beschloss einstimmig, die Ausnahmegenehmigung nach Erwerb der Fachprüfung I zu beantragen und die Mitarbeiterin zur weiteren Standesbeamtin zu bestellen, sobald die Genehmigung vorliegt.