Am 3. Januar 1996 hat der Bundespräsident Roman Herzog mit Zustimmung von Bundestag und Bundesregierung den 27. Januar zum ständigen Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, so Roman Herzog.
Karlstadt