Das Landgericht Würzburg muss sein Urteil zum Tod eines Babys in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) nachbessern. Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Dienstag die 2021 gefällte Entscheidung geprüft - und den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Würzburg verwiesen. Dort muss nun wieder das Verhalten des 25-jährigen Angeklagten vor und nach der Tat untersucht werden. Denn dies hat maßgeblichen Einfluss auf das Strafmaß.
Gemünden