Das Landgericht Würzburg muss sein Urteil zum Tod eines Babys in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) nachbessern. Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Dienstag die 2021 gefällte Entscheidung geprüft - und den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Würzburg verwiesen. Dort muss nun wieder das Verhalten des 25-jährigen Angeklagten vor und nach der Tat untersucht werden. Denn dies hat maßgeblichen Einfluss auf das Strafmaß.Das Landgericht hatte den 25-Jährigen am 22. Februar 2021 zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt.
Gemünden
Gewaltsamer Tod eines Babys in Gemünden: Warum der Fall neu verhandelt werden muss
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss das Landgericht Würzburg noch einmal das Verhalten des Angeklagten prüfen. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf das Strafmaß haben könnte.
