Die Grundschule Erlenbach bei Marktheidenfeld ist eine von bayernweit rund 290 Flexiblen Grundschulen, an denen die Schülerinnen und Schüler in jahrgangskombinierten Klassen und mit einem Unterrichtskonzept unterrichtet werden, das die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler für das gezielte von- und miteinander Lernen nutzt. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Kultusministeriums entnommen: Die ersten beiden Jahrgangsstufen können hierbei in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden. Kultusstaatssekretärin Anna Stolz besuchte die Schule, in der im laufenden Schuljahr vier jahrgangsgemischte Klassen unterrichtet werden. Dabei zeigte sie sich vom Konzept der Schule sehr angetan: „Die Bedürfnisse und Voraussetzungen gerade der jungen Schülerinnen und Schüler werden überall in unserem Land zunehmend heterogener und unterscheiden sich teilweise stark voneinander. Mit der Flexiblen Grundschule geben wir jedem Kind genau die Zeit, die es braucht, um sich den Zugang zu elementaren Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu erschließen“, wird Stolz in der Mitteilung zitiert.
Stolz: Selbstständige Grundschulen sollen erhalten bleiben
Ähnlich sieht es Schulleiterin Daniela Schwab, die den Mehrwert eines Unterrichtskonzepts hervorhebt, in dem die Vielfalt der Kinder für das gemeinsame Lernen erfolgreich genutzt wird. Mit Blick auf ihre Schule betont sie daher: „Ein großer Vorteil am Konzept der Flexiblen Grundschulen ist die Möglichkeit zum dreijährigen Verbleib in der Eingangsstufe. Die Kinder, die mehr Lernzeit benötigen, erhalten Raum und Zeit um sich zu entwickeln und können sich dabei auf die ihnen vertraute Klassengemeinschaft verlassen.“
Anna Stolz sieht hierin nicht zuletzt auch eine wichtige Stärkung des ländlichen Raums: „Gerade die kleineren Schulen wie hier in Erlenbach versprühen einen ganz besonderen Charme. Wo die Schulgebäude zum Bild und zum Lebensalltag der unterfränkischen Dörfer und Gemeinden zählen, dort wollen und dort werden wir sie auch erhalten. Dabei stehen wir fest zur Grundschulgarantie, nach der jede rechtlich selbstständige Grundschule in Bayern bestehen bleibt, wo Eltern und Gemeinden dies wünschen.“