Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch nach der Grundsteuerreform 2025 in der Marktgemeinde unverändert bleiben. Dies beschloss der Marktgemeinderat am Dienstag. Ebenso wurde die Aufstellung einer Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Ob sich die Grundsteuer für einzelne Grundstücke verändert, ist individuell und von der neuen ermittelten Grundlage abhängig. Unverändert bleibt auch der Hebesatz der Gewerbesteuer der Marktgemeinde.
Kreuzwertheim