Der 1. Januar 2025 könnte als Tag der Steuerreformen im Gedächtnis bleiben. Neben der Umsatzsteuer für Kommunen wird ab diesem Tag auch die Neuregelung der Grundsteuer greifen. Die bisherigen Steuerbescheide verlieren ihre Gültigkeit. Alle Steuerpflichtigen müssen auf Basis ihrer Steuererklärung neue Bescheide vom Finanzamt erhalten. Stadtkämmerer Ralf Liebl erklärte dem Finanzausschuss am Dienstag sowie dem Stadtrat am Donnerstag, was die Gesetzesnovelle für die Verwaltung bedeutet.
Karlstadt