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Karlstadt: Grundsteuerreform ab 2025: Fehlerhafte Steuererklärungen bereiten Verwaltungsarbeit in Karlstadt viel Ärger

Karlstadt

Grundsteuerreform ab 2025: Fehlerhafte Steuererklärungen bereiten Verwaltungsarbeit in Karlstadt viel Ärger

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    Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln bei der Grundsteuer. Kommunen wie Karlstadt müssen sich trotz einer unklaren Datenlage auf einen künftigen Hebesatz einigen.
    Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln bei der Grundsteuer. Kommunen wie Karlstadt müssen sich trotz einer unklaren Datenlage auf einen künftigen Hebesatz einigen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa (Symbolfoto)

    Der 1. Januar 2025 könnte als Tag der Steuerreformen im Gedächtnis bleiben. Neben der Umsatzsteuer für Kommunen wird ab diesem Tag auch die Neuregelung der Grundsteuer greifen. Die bisherigen Steuerbescheide verlieren ihre Gültigkeit. Alle Steuerpflichtigen müssen auf Basis ihrer Steuererklärung neue Bescheide vom Finanzamt erhalten. Stadtkämmerer Ralf Liebl erklärte dem Finanzausschuss am Dienstag sowie dem Stadtrat am Donnerstag, was die Gesetzesnovelle für die Verwaltung bedeutet. 

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