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ROTHENFELS: Gussputzerei gescheitert

ROTHENFELS

Gussputzerei gescheitert

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    Die Ablehnung der Gussputzerei im Bergrothenfelser Gewerbegebiet war rechtens. Diese Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November ist nun rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Klage gegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat. Mit dieser Entscheidung – getroffen ohne mündliche Verhandlung am 19. Februar – habe das Gericht endgültig zugunsten der Stadt Rothenfels entschieden, teilt deren Prozessvertreter Ulrich Rommelfanger mit. Das Karlsruher Gericht habe keine „Verletzung spezifischen Verfassungsrechts“ erkannt.

    Als letzte Möglichkeit bliebe der Öz-Ay GmbH, die ihren Betrieb nach nur fünf Monaten im September vergangenen Jahres einstellen musste, jetzt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Doch diesen wird Inhaber Isa Özgün wohl nicht mehr gehen.

    „Die Geschichte ist für mich abgeschlossen“, erklärte der gebürtige Lohrer auf Anfrage der Main-Post. „Die Luft ist raus.“ Das Urteil habe ihn nicht überrascht. Er suche bereits einen neuen Stadtort im Landkreis Main-Spessart, so der 42-Jährige. Konkreter wollte er nicht werden.

    Bürgermeisterin Rosemarie Richartz zeigte sich laut Pressemitteilung erfreut darüber, „dass sowohl ihre als auch die Rechtsansicht des Stadtrats zur Veränderungssperre der Stadt vor dem höchsten Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Bestand hatte“.

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