Kampfhunde werden auch steuerlich anders behandelt als gewöhnliche Hunde. Muss für einen normalen Hund in Gemünden 60 Euro Hundesteuer gezahlt werden, werden für einen Kampfhund 400 Euro fällig. In der bisher gültigen Satzung ist für Kampfhunde der Kategorie II und deren Kreuzungen die Steuer für einen gewöhnlichen Hund vorgesehen, sofern für die Hunde nachgewiesen werden kann, dass sie nicht gesteigert aggressiv oder gefährlich sind. Als Nachweis dient etwa ein Wesenstest. Mit einer Neufassung der städtischen Hundesteuersatzung soll auch für Kampfhunde der Kategorie II immer der erhöhte Steuersatz verlangt werden.
Gemünden