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MARKTHEIDENFELD: Hausbesitzer lehnen Mietrechtsreform ab

MARKTHEIDENFELD

Hausbesitzer lehnen Mietrechtsreform ab

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    Im Vordergrund der Informationsveranstaltung des Haus- & Grundbesitzervereins Marktheidenfeld im Hotel "Schöne Aussicht" standen aktuelle mietrechtliche Fragen, aber auch die geplante Mietrechtsreform.

    Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden, Rechtsanwalt Claus Hebeler, referierte dieser über die rechtlichen Probleme bei Abschluss von Mietverträgen. Im anschließenden Referat von Erich Sedelmayer, zweiter Vorsitzender des Haus- & Grundbesitzervereines Augsburg und Direktionsbeauftragter der Bayerischen Hausbesitzerversicherung, wurde über das speziell auf Haus- und Grundeigentümer zugeschnittene Programm des Fachversicherers Bayerische Hausbesitzerversicherung, wie auch über sämtliche Sicherheits- und Versicherungsfragen rund um's Haus informiert.

    "Wir Haus- und Grundeigentümer sind nicht das Sozialamt der Nation", sagte Rechtsanwalt Claus Hebeler. Er warf der Bundesregierung vor, sie unternehme mit der geplanten Reform des Mietrechts den Versuch, einen Teil ihrer sozialen Verantwortung auf die Vermieter abzuwälzen. Diese Pläne gefährdeten den Bestand des Wohnungsangebots und den derzeit funktionierenden Wohnungsmarkt. So soll zum Beispiel nach der Modernisierung einer Wohnung die Miete künftig nur mehr um neun Prozent, statt wie bisher um elf Prozent erhöht werden dürfen. Damit zahlt der Hauseigentümer bei einer Modernisierung drauf - und wird deshalb sein Geld wohl sicherlich in andere Anlageformen stecken, zum Beispiel in Aktien. Auch Maßnahmen für den Umweltschutz, wie Wärmedämmung oder der Einbau sparsamerer Heizungen, die der Staat seit Jahren verlangt und fördert, würden damit unterbleiben.

    Eine unnötige Beschneidung der Vertragsfreiheit ist nach Ansicht von Claus Hebeler die geplante Beschränkung der Zeitmietverträge. Befristete Mietverträge könnten demnach nur noch bei Angabe von wenigen, gesetzlich festgelegten Gründen abgeschlossen werden, etwa bei Eigenbedarf oder der geplanten Umwandlung in Werkswohnungen. Wenn der normale Zeitmietvertrag schon abgeschafft werde, dann sollte wenigstens der Katalog für die zulässigen Gründe erweitert werden, zum Beispiel um den Aspekt des geplanten Verkaufs einer Wohnung.

    Ungerecht sind laut Hebeler die geplanten asymmetrischen Kündigungsfristen. Demnach sollen Mieter immer innerhalb von drei Monaten kündigen können, gleichgültig wie lange sie schon in der Wohnung wohnen. Für Vermieter soll aber weiterhin die bisherige Kündigungsfrist gelten, die von der Dauer des Mietverhältnisses abhängt und bis zu einem Jahr betragen kann. Nicht nur die Mietrechtsreform stößt den Hausbesitzern sauer auf.

    Nachteilig ist auch das am 1. Mai 2000 in Bayern in Kraft getretene neue Schlichtungsgesetz. Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Streitwert bis zu 1 500 Mark müssen sich die Beteiligten jetzt zunächst vor einem Schlichter treffen, bevor sie sich an ein Gericht wenden. Mehr als 90 Prozent der Streitfälle der Haus- & Grundmitglieder werden aber ohnehin außergerichtlich erledigt. Beim Rest ist auch vor einem Schlichter keine Einigung zu erwarten. Die Verfahren werden nur unnötig länger und teurer, sagte Hebeler.

    Nach den Ausführungen von Erich Sedelmayer, der interessante haftungsrechtliche Probleme, so z. B. die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung am Beispiel eines undichten Öltanks erläuterte, war der offizielle Teil der Informationsveranstaltung beendet. Es verblieb noch genügend Zeit, um einzelne mietrechtliche Fragen der Mitglieder und Gäste zu besprechen.

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