Weil sie Sex mit einem Patienten hatte, muss sich eine ehemalige Pflegerin der Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Obwohl der Sex offenbar einvernehmlich war, ist sie des sexuellen Missbrauchs von behördlich Gefangenen oder Verwahrten angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 37-Jährigen vor, sich unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Stellung im Oktober und November 2018 zweimal auf einvernehmliche sexuelle Kontakte mit einem 35-Jährigen eingelassen zu haben. Er war für eine Entziehung in Lohr untergebracht.
Allein der Versuch ist strafbar
Der Paragraf 174a des Strafgesetzbuches sieht für diese Art des Missbrauchs Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dabei ist schon alleine der Versuch strafbar. „Im Unterbringungsverhältnis darf ich mit einem Patienten nichts anfangen“, erläutert Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen die Rechtslage. In diesem Fall spiele es auch keine Rolle, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Allerdings, so Raufeisens Einschätzung, dürfe sich das nach seiner Einschätzung mildernd auf das Strafmaß auswirken.
Nach Informationen der Redaktion ist die Beschuldigte nicht mehr beim Bezirkskrankenhaus angestellt. Der jetzt angeklagte Fall ist nach Angaben von Klinikleiter Dominikus Bönsch der gravierendste von mindestens sechs Vorfällen, in denen sich Mitarbeiterinnen und Patienten zu nahe gekommen seien.