Mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen will der Himmelstadter Gemeinderat den Bau von Windrändern verhindern oder zumindest einen Wildwuchs in diesem Bereich verhindern. Was unlogisch klingt, erklärt sich aus der Rechtslage: Derzeit sind Windkraftanlagen als privilegierte Bauvorhaben im gesamten Außenbereich zulässig. Ist im Flächennutzungsplan dagegen eine Konzentrationsfläche ausgewiesen, dürfen sie außerhalb dieses Gebiets nicht errichtet werden. Gehört die Konzentrationsfläche dann noch der Gemeinde, hat sie die Entscheidungsgewalt.
Himmelstadt