Ein 31-jähriger Angeklagter und seine Verteidigerin hätten den gut gemeinten Ratschlag des Staatsanwalts ernst nehmen sollen. Weil sie es nicht taten, wurde aus den im Strafbefehl verhängten 4800 Euro letztendlich eine Geldstrafe in Höhe von 9800 Euro. Zusätzlich kommen für ihn noch die Verfahrenskosten, die Kosten für die Verteidigerin, für die Nebenklage sowie 1500 Euro Schmerzensgeld hinzu.
Gemünden