Den Bauantrag von Robert und Stefan Benz zur Erweiterung ihrer Hotelanlage war in der Oktober-Sitzung vom Gemeinderat zurückgestellt worden, weil eine offene Frage geklärt werden musste.
Jüngstes Ergebnis: Der Bauwerber muss eine neue Straße als Erschließungszufahrt bauen. Dies muss vor Abgabe des Bauantrags geschehen oder vertraglich mit der Gemeinde festgelegt werden. Gegen das Konzept des Bauherren hat der Gemeinderat nichts, was er einstimmig festhielt. Der Bauantrag erhält aber so lange kein Grünes Licht, wie die Erschließung nicht geklärt ist.
Beim Bauantrag von Christian Kneip stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines Holzlagerschuppens auf seinem Baugrundstück im Baugebiet "Hoffeld" unter der Voraussetzung zu, dass die Zufahrt von der Straße Im Hoffeld erfolgt.
Zum Bauantrag von Karin Reichert zur Errichtung eines Pferdestalles auf dem Grundstück Flurnummer 320 wurden vom Landratsamt Main-Spessart die entsprechenden Fachstellen beteiligt. Als Ergebnis wurde der Bauwerberin vom Landratsamt bereits mitgeteilt, dass das beantragte Bauvorhaben nicht privilegiert ist und somit eine Genehmigung keinesfalls in Aussicht gestellt werden kann. Dies wurde vom Ratsgremium zur Kenntnis genommen.
Dem Trachtenverein Schollbrunn gewährt der Gemeinderat zur Beschaffung eines Aufsatzschrankes für Trachtenteile einen Zuschuss von 200 Euro zu den Anschaffungskosten von 800 Euro.
Der Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund erhält für dieses Jahr von der Gemeinde zur Unterstützung seiner Arbeit eine Spende von 50 Euro.
Nach der Vermessung des zweiten Bauabschnittes im Neubaugebiet "Hoffeld" wurde festgestellt, dass sich die Wasserhauptzuleitung vom Hochbehälter zum Ortsnetz drei Meter auf den zum Verkauf stehenden Baugrundstücken befindet. Der Gemeinderat ist nun für eine Verlegung der Leitung auf öffentlichen Grund. Vor der Entscheidung über diesen Punkt soll ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.
Wegen der Beseitigung der unzulässig errichteten baulichen Anlagen und Ablagerungen auf dem Grundstück Flurnummer 1795 am Waldrand vor der Waldabteilung "Hurst" führte Bürgermeister Peter Knobeloch aus, dass sich diese Angelegenheit bereits mehrere Jahre hinzieht, ohne dass vom Landratsamt Main-Spessart als Aufsichtsbehörde die Räumung des Grundstückes durchgesetzt wurde.
Deshalb habe Jagdpächter Wolfgang Steinbrück eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt bei der Regierung von Unterfranken erhoben. Diese sieht allerdings keinen Handlungsbedarf, da das Landratsamt Main-Spessart wiederholt tätig geworden sei. In einem Schreiben teilte die Regierung von Unterfranken allerdings mit, dass sie den Abschluss des Verfahrens überwachen werde.