Nach dem Tod eines Hundes im Gemündener Ortsteil Langenprozelten (Lkr. Main-Spessart) im August liegt mittlerweile ein Gutachten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor, wie das Polizeipräsidium Unterfranken gemeinsam mit dem Landratsamt Main-Spessart mitteilt. Demnach ist nicht auszuschließen, dass der 53-jährige Besitzer das Tier mit einem Elektrotacker getötet hat. Ein weiterer Hund verstarb einen Tag später – offenbar an einer bereits länger andauernden Krankheit.
Die Befunde bestätigten, dass gegen einen der Hunde ein Elektrotacker eingesetzt wurde, ließen aber keinen Nachweis zu, ob dies vor oder nach dem Tod des Hundes geschehen ist. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Lohr sind abgeschlossen und wurden zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben.
Der zweite Hund wurde laut Gutachten nicht getötet. Ob hier ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, werde geprüft. Der Tierhalter selbst gebe an, dass er das erste verstorbene Tier mit dem Elektrotacker von Krankheit erlösen wollte. Unabhängig davon hat der Landkreis Main-Spessart ein Tierhalteverbot gegen den 53-Jährigen ausgesprochen.
Pressesprecher Peter Häusinger sagt auf Anfrage, die Polizeibeamten hätten in der Nacht, als sie den ersten toten Hund abgeholt hätten, keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass der zweite, kleinere Hund gefährdet gewesen wäre. Die Polizei könne Menschen nicht einfach ihr Eigentum wegnehmen.
Die 60-jährige Nachbarin des 53-jährigen Mannes, sagt, in der Woche nach der Tat habe am Haus des Mannes plötzlich der Schriftzug „Mörder“ geprangt, den seine Vermieter wieder entfernt hätten. Nachdem die untröstliche Frau in der Zeitung geschildert hatte, dass sie sich zwei Wochen vor dem Tod der Hunde schon ans Landratsamt Main-Spessart gewandt habe, weil sie anhaltende Tierquälerei beobachtet habe, habe sie viel Zustimmung in Form von Anrufen „von überall“ erhalten.