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Hund starb qualvoll durch E 605

Marktheidenfeld

Hund starb qualvoll durch E 605

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    gemünden (sg) Qualvoll verendete im Mai dieses Jahres ein Schäferhundmischling nach einem Spaziergang zwischen Oberndorf und Steinmark. Todesursache: Vergiftung durch das Schädlingsbekämpfungsmittel E 605.

    Der Hundebesitzer erstattete Anzeige gegen den Jagdpächter, in dessen Revier der Hund ausgeführt worden war. Er hatte den Verdacht, ein Giftköder sei Schuld am Verenden des Hundes.

    Der 70-Jährige Jagdpächter hatte sich jetzt vor Gericht zu verantworten. Der Tatverdacht hatte sich auf ihn gerichtet, weil zwei Zeugen ihn am Tag, nachdem der Hund verendet war, an der Stelle gesehen hatte, an dem die beiden ein mit E605 präpariertes Hühnerei entdeckt hatten.

    Die Zeugen waren nach dem qualvollen Tod des Hundes noch mal den Spazierweg abgefahren. Sie sagten jetzt vor Gericht aus, sie hätten den Angeklagten beobachtet, wie er Heu aus einem Heuhaufen gezupft hätte. Das Heu habe er ein paar Meter weiter auf den Boden gelegt und dann noch etwas darauf gestellt, was sie aber noch nicht erkennen konnten.

    Die zwei Zeugen gaben an, an dieser Stelle kurz darauf ein bläulich-grünlich verfärbtes Hühnerei entdeckt zu haben, das sie der Polizei übergaben. Der Hundehalter ließ das Tier daraufhin untersuchen, im Mageninhalt wurde E 605 entdeckt.

    Der Jäger gab zwar zu, an jenem Tag an dem Heuhaufen gewesen zu sein. Mit der Vergiftung des Hundes habe er aber nichts zu tun. Das Ei habe er auch gesehen, es sei ihm schon verdächtig gekommen, habe er doch ein kleines Loch in der Schale gesehen. Er wollte das Ei am nächsten Tag zur Polizei bringen, gab er an. Er habe erst einen geeigneten Behälter für den Transport gebraucht.

    Die Beweise überführen den Angeklagten als Täter, war die Auffassung des Staatsanwaltes. E 605 sei gefährlich, nicht nur für Tiere. Auch spielende Kinder könnten sich an solchen Ködern vergiften. Er forderte eine Geldstrafe von 5400 Mark (90 Tagessätze zu 60 Mark).

    Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Durch das einen Tag später gefundene Ei könne der Hund nicht getötet worden sein. Auch Richter Volker Büchs sah die Beweise für die Verurteilung des Angeklagte nicht als ausreichend an. Wenn auch durchaus ein Motiv vorliegen könne, dass es der Jagdpächter auf streunende Tiere abgesehen haben könne.

    Der Richter gab dem Anklagten allerdings eine Warnung mit auf den Weg: "Sie stehen unter Beobachtung".

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