Der Brief des Veterinäramts Main-Spessart landete in den letzten Wochen bei allen gewerbsmäßigen Hundeschulen, Hundepensionen sowie denjenigen, die Jagd-, Blinden- oder Wachhunde ausbilden oder Verhaltenstherapie für Hunde anbieten. Durfte sich bisher jeder „Hundetrainer“ nennen, unterliegen nach dem aktuellen Tierschutzgesetz alle Hundeschulen in der Bundesrepublik ab dem 1. August der sogenannten Erlaubnispflicht. Das heißt, sie müssen ein Mindestmaß an Sachkunde nachweisen und zwar theoretisch genauso wie praktisch.
MAIN-SPESSART