Der Brief des Veterinäramts Main-Spessart landete in den letzten Wochen bei allen gewerbsmäßigen Hundeschulen, Hundepensionen sowie denjenigen, die Jagd-, Blinden- oder Wachhunde ausbilden oder Verhaltenstherapie für Hunde anbieten. Durfte sich bisher jeder „Hundetrainer“ nennen, unterliegen nach dem aktuellen Tierschutzgesetz alle Hundeschulen in der Bundesrepublik ab dem 1. August der sogenannten Erlaubnispflicht. Das heißt, sie müssen ein Mindestmaß an Sachkunde nachweisen und zwar theoretisch genauso wie praktisch.
Geprüft wird in drei Teilen am Veterinäramt Main-Spessart: Anhand eines Fachfragentests am PC wird zunächst geschaut, ob die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vorhanden sind. Danach werden einzelne Fachthemen in einem mündlichen Gespräch abgefragt. In einer praktischen Prüfung werden zuletzt die praktischen Fähigkeiten beurteilt. Der letzte Termin soll laut Veterinäramt an einem Sammeltermin im Herbst stattfinden.
Was aber sagen Hundeschulen aus der Region zu der neuen Regelung? Kornelia Münch, von der Hundeschule Münch aus Gössenheim, findet es gut und wichtig, dass der Gesetzgeber in Sachen Tierschutz reagiert hat und nun strenger nachprüft, wer ausbildet und wie. Sie selbst besitzen bereits seit zehn Jahren den Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden. Die aktuell geforderte Prüfung muss sie trotzdem machen. „Wir haben die Prüfung damals gemacht, um uns abzugrenzen“, erzählt Kornelia Münch. Dass nun alle einen Nachweis haben werden, stört sie nicht. Bei der Familie Münch läuft die Hundeschule nebenberuflich, als Hobby.
Generell sei die Nachfrage nach der Ausbildung von Hunden gestiegen, erzählt sie. „Früher war der Hund ein Hofhund und gehörte in den Zwinger. Heute werden Hunde mehr und mehr zu Familienmitgliedern, können aber natürlich nicht gleichberechtigt behandelt werden“, erklärt Kornelia Münch.
„Heute werden Hunde mehr und mehr zu Familienmitgliedern.“
Kornelia Münch Besitzerin einer Hundeschule
Martina Lobenhofer von der Hundeschule Schnauzenspass aus Karlstadt-Laudenbach findet die Erlaubnispflicht für Hundetrainer und Hundeschulen prinzipiell gut, vor allem für Neueinsteiger. „Schwarze Schafe gibt es immer“, sagt sie. Für alle, die schon länger dabei sind und die, wie sie, eine Ausbildung gemacht haben und sich regelmäßig fortbilden, empfindet sie den Aufwand rund um die Erlaubnis aber eher als lästig.
Sie betreibt ihre Hundeschule seit 2006 und findet, dass es für schon länger am Markt befindliche Schulen eine Art Bestandsschutz geben sollte. Generell bestätigt sie, dass das Thema „Hundeerziehung“ vor allem in den Medien zunehmend diskutiert würde.
Anja Leimeister betreibt seit zehn Jahren hauptberuflich eine Hundeschule und eine Tierpension in Frammersbach. Aus Sicht der Tiere findet sie die strengere Regelung der Erlaubnispflicht gut. „Hundepensionen und Schulen schießen wie Pilze aus dem Boden. Da ist es gut, wenn die Spreu vom Weizen getrennt wird“, sagt sie. Zum Beispiel kämen Elektroschockgeräte in der Hundeausbildung immer noch zum Einsatz, obwohl sie seit 2006 verboten seien. „Das Problem ist, der Kauf ist nicht verboten, nur ihr Einsatz“, so Leimeister.
Nicht gut an der Neuregelung findet sie, dass ihr nun wieder Kosten von rund 300 Euro ins Haus stehen. Sie würde sich wünschen, dass ihre Ausbildung, die sie vor zehn Jahren für viel Geld an einem Privatinstitut gemacht hat sowie die Fortbildungen und Praktika, die sie im Laufe der Jahre absolviert hat, angerechnet würden – zumindest teilweise. Eine Nachfrage beim Amt ergab aber: Keine Chance, die Anforderungen seien vom Ministerium vorgeben.
Rik Bremer von der Hundeschule DogsCorner aus Marktheidenfeld findet die Idee der Kontrolle grundsätzlich gut. Er kritisiert aber, dass noch vieles ungeklärt sei. Dabei verweist er auch auf die Stellungnahme der Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen mit Sitz in Aschaffenburg, bei der er Mitglied ist.
Dessen Geschäftsführerin, Petra Führmann, erklärt auf Nachfrage der Main-Post, dass man mit der neuen Verordnung vom Prinzip her durchaus einverstanden sei. Auch die Interessengemeinschaft wolle, dass Qualität in die Hundeausbildung komme. Nicht in Ordnung wäre hingegen die Umsetzung. So sei das Gesetz bereits letztes Jahr geändert worden. Die Umsetzung habe man aber den Bundesländern überlassen. „Mit dem Ergebnis, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht“, so Führmann.
So gebe es weder eine Rechtsordnung noch eine Prüfungsordnung. „Im besten Fall gibt es Literatur und eine Themenliste“, so die Geschäftsführerin. Ungeklärt aber seien Fragen wie: Worauf muss ich mich genau vorbereiten? Was passiert, wenn ich durchfalle? Kann ich wiederholen?
„Hundepensionen und Schulen schießen wie Pilze aus dem Boden.“
Anja Leimeister Betreiberin einer Tierpension
„Das Ganze ist einfach schlecht durchdacht“, sagt Petra Führmann. Dabei hätten die Interessenverbände sogar der federführenden Arbeitsgruppe bereits frühzeitig ihre Hilfe angeboten. Diese sei aber abgelehnt worden.
Ein weiterer Punkt, den die Interessengemeinschaft aus Aschaffenburg kritisiert: Warum werden Hundevereine bei der Neuordnung herausgenommen? Hier müsste nach ihrem Verständnis gleiches Recht für alle herrschen.
Um sich gut zu wappnen, hat sich die Interessengemeinschaft bereits mit einem Anwalt getroffen und sich beraten lassen. Nun heißt es abwarten, wie sich die neue Verordnung nach dem 1. August in der Praxis zeigt.