Ab Mitte März gilt eine Corona-Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, also etwa in Pflegeeinrichtungen, Physiotherapiepraxen, bei Ärzten und Heilpraktikerinnen. Wenn bis 15. März jemand nicht geimpft ist, muss das Gesundheitsamt informiert und ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Vereinzelt habe sich schon impfunwilliges Personal von Pflegeeinrichtungen arbeitssuchend gemeldet, sagt auf Anfrage Wolfgang Albert, Sprecher der Agentur für Arbeit Würzburg.
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Bleiben Ehrenamtliche und Putzkräfte weg?

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