Karlstadt

MP+Impfpflicht im Gesundheitswesen: Bleiben Ehrenamtliche und Putzkräfte weg?

Bis 15. März müssen alle Beschäftigten im Klinikum Main-Spessart, bei Ärzten, Physiotherapeuten und Heilpraktikern geimpft sein, sogar Küchenhilfen. Es werden Probleme erwartet.
Das Klinikum Main-Spessart, im Bild das Krankenhaus in Lohr, rechnet damit, dass es aufgrund der Impfpflicht im Gesundheitswesen zu Kündigungen kommt.
Foto: Silvia Gralla | Das Klinikum Main-Spessart, im Bild das Krankenhaus in Lohr, rechnet damit, dass es aufgrund der Impfpflicht im Gesundheitswesen zu Kündigungen kommt.

Ab Mitte März gilt eine Corona-Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, also etwa in Pflegeeinrichtungen, Physiotherapiepraxen, bei Ärzten und Heilpraktikerinnen. Wenn bis 15. März jemand nicht geimpft ist, muss das Gesundheitsamt informiert und ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Vereinzelt habe sich schon impfunwilliges Personal von Pflegeeinrichtungen arbeitssuchend gemeldet, sagt auf Anfrage Wolfgang Albert, Sprecher der Agentur für Arbeit Würzburg.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.

Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.

Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.

Wenn Sie die tägliche Zeitung abonniert haben, ist der Zugang für Sie gratis. Jetzt mit Kundennummer registrieren!