Am 24. Oktober 1944 fallen im Zuchthaus Brandenburg-Görden Schüsse. Mehr als ein Vierteljahr nach dem Bombenattentat von Graf Stauffenberg auf Hitler in der Wolfsschanze wurde Karl Freiherr von Thüngen wegen seiner angeblichen Beteiligung an diesem Putschversuch vom 20. Juli durch Erschießen hingerichtet. Obwohl er zu keiner Zeit aktiv an dem Anschlag und dem anschließenden Putschversuch beteiligt war und mit großer Sicherheit auch im Vorfeld keine Kenntnis davon hatte, machte er laut dem Urteil des berüchtigten Nazirichters Roland Freisler "gemeinsame Sache mit den Verrätern".
Thüngen