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KARSBACH: Karsbach erweitert Gewerbegebiet

KARSBACH

Karsbach erweitert Gewerbegebiet

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    Im Industrie- und Gewerbegebiet „Schönauer Weg“ sind die genehmigten Flächen bereits bebaut oder an ansiedlungswillige Betriebe vergeben. Deshalb strebt die Kommune eine Erweiterung des Gebietes an.

    Im ersten Schritt soll der Flächennutzungsplan geändert und zeitversetzt dazu die Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes vorbereitet werden. Dazu stellte Planer Michael Öchsner von Ingenieurbüro Auktor dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Vorentwürfe vor.

    Für die Änderung und Anpassung des Bebauungsplanes nannte Öchsner verschiedene Gründe. Zum einen sei eine Optimierung des Planes aufgrund der aktuellen Bebauung in Teilbereichen sinnvoll. Zum anderen gebe es zusätzliche Änderungen wegen der Verknüpfung des Bestandes mit den Erweiterungsflächen. Dem Gremium stellte er 25 Änderungspunkte vor. Unter anderem können die mittlere Erschließungsstraße und die nördliche Stichstraße aus dem Plan herausgenommen und als Wirtschaftswege ausgewiesen werden.

    Stichstraßen zu klein

    Die verbleibenden Stichstraßen im rechtskräftigen Bebauungsplan sind aktuell zu gering dimensioniert. Wegen des möglichen Schwerlastverkehres sollen sie auf 6,5 Meter verbreitert und in Teilbereichen ein zusätzlicher Parkstreifen für Lkw mit 2,50 Meter Breite angegliedert werden. Der Wendehammer an der nördlichen Stichstraße ist wegen der Erweiterung nicht mehr erforderlich und wird dorthin verlegt.

    Sinnvoll sei ferner eine Erhöhung der Grundflächenzahl. Nach den bisherigen Festsetzungen seien 40 Prozent der Gewerbegebietsflächen von einer Bebauung oder Versiegelung freizuhalten, für Industriebetriebe eine zu hohe Einschränkung. 20 Prozent würden ausreichen.

    Die Begrenzung der Gebäudehöhe möchte der Planer dagegen von bisher 20 Meter auf 16 Meter zurücknehmen, um das Landschaftsbildes weniger zu beeinträchtigen. Dies sei im Normalfall für Gewerbehallen ausreichend. Um den möglichen Bau von Wohnhäusern mit vorgeschobener gewerblicher Nutzung möglichst zu verhindern, soll eine Mindestgrundstückgröße von 1000 Quadratmeter festgesetzt werden. Die Erschließungsstraße soll nicht zugeparkt werden, deshalb soll die Nachweispflicht der erforderlichen Parkplätze auf dem Grundstück festgeschrieben werden.

    Für die künftige südliche Erweiterung soll als Industriegebiet mit 4,4 Hektar und Grünflächen mit 1,75 Hektar deklariert werden. Eine Aufteilung in einzelne Grundstücke sei nicht erforderlich, da bereits eine Anfrage eines Interessenten bei der Gemeinde vorliege. Die nordöstliche Erweiterung soll ebenfalls als Industriefläche mit einer Größe von 5,5 Hektar ausgewiesen werden. Die Grünflächen umfassen 1,95 Hektar und die Verkehrsflächen 0,27 Hektar.

    Artenschutzprüfung erforderlich

    Es gibt Überlegungen, eine Rad- und Fußwegeverbindung in Richtung Karsbach zu bauen. Wegen des Verlaufs wird das Gelände sowohl in nördlicher als auch in südlicher Richtung entwässert. Betriebe sollen das verschmutze Oberflächenwasser reinigen lassen. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Grünordnungsplanes wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nötig.

    Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zu und entschied sich in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Auktor dafür, die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

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