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Kaum Mehrkosten für Fahrschüler

Gemünden

Kaum Mehrkosten für Fahrschüler

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    Wie berichtet, hatte sich der Fahrlehrer geweigert, Bescheinigungen für abgeleisteten Theorieunterricht und Sonderfahrten herauszugeben, ohne welche Prüfungen nicht möglich sind. In den meisten Fällen scheint es hier inzwischen zu einer unbürokratischen Lösung gekommen zu sein.

    Wie mehrfach berichtet, hatte die Regierung dem Gemündener Fahrlehrer Ende Juni sowohl Fahrschul- als auch Fahrlehrer-Erlaubnis entzogen, weil er in mindestens acht Fällen Prüfungsbögen manipuliert hatte. Doch diese Maßnahme beeindruckte den 58-Jährigen offenbar nicht. Im Juli hatte er dennoch Fahrunterricht erteilt und dafür auch Gebühren kassiert. Gegen den von der Regierung angeordneten Sofortvollzug hat er zudem Rechtsmittel eingelegt.

    Kaum zusätzliche Kosten

    Sieben Fahrschüler hat die Gemündener Fahrschule Feser von Werth übernommen. Darunter waren nur drei, die bereits Sonderfahrten abgeleistet hatten. Diesen war es nach Aussage der Fahrschule gelungen, das dafür bereits überwiesene Geld wieder zurückzubuchen. Die Sonderfahrten vom Juli, die rechtlich möglicherweise ungültig sind, wurden dann einfach nochmal bei der Fahrschule Feser absolviert. Das Gute an der Sache: Den Fahrschülern sind so keine oder nur wenige zusätzliche Kosten entstanden.

    Die Schüler konnten ihren Ausbildungsstand zudem mit Rechnungen über bereits abgeleistete Fahrstunden nachweisen. Dies hat die Fahrschule Feser mit den Ämtern abgeklärt und schließlich für alle Fahrschüler auch Prüfaufträge erhalten. Einziger Wermutstropfen für die Schüler: Wer die theoretische Prüfung noch nicht absolviert hatte, musste die Hälfte des Grundbetrages - in diesem Fall 120 Euro - an die Fahrschule bezahlen.

    Anders handhabt dies Rainer Holzinger von der gleichnamigen Fahrschule, der sechs Fahrschüler von Werth übernommen hat. Der Fahrlehrer hat keinen Grundbetrag verlangt und alle Schüler nochmals komplett ausgebildet. "Deren Glück war, dass sie alle noch am Anfang ihrer Ausbildung standen."

    Längerer Rechtsstreit

    Auf einen längeren Rechtsstreit stellt sich dagegen Klaus Werthmann aus Fellen ein, dessen Tochter ihre Ausbildung bei der Fahrschule Werth begonnen hatte und jetzt zur Fahrschule Feser gewechselt ist. Auch ihr war es nicht gelungen, von dem Fahrlehrer Bestätigungen über abgeleistete Theoriestunden und Sonderfahrten zu bekommen. Zwar hatte Werthmann einige Beträge zurückbuchen können, doch nach eigener Aussage bleibt er immer noch auf 400 bis 500 Euro sitzen.

    Zumindest dem Ausbildungsfortschritt seiner Tochter tut dies keinen Abbruch. "Die hat noch ein paar Theoriestunden gemacht und liegt jetzt wieder voll im Zeitplan."

    Weil es sich immer noch um ein schwebendes Verfahren handelt, ist Jürgen Eckel, beim Landratsamt zuständig für öffentliche Sicherheit und Ordnung, vorsichtig mit Äußerungen zu dem Fall. Wer schnell seinen Führerschein brauche, für den sei es sicherlich eine Möglichkeit, die Sonderfahrten bei einer anderen Fahrschule zu wiederholen.

    Doch auch hierbei bestehe ein gewisses Risiko. "Sollte der Sofortvollzug doch wieder zurückgenommen werden, könnte der Fahrlehrer theoretisch das von den Fahrschülern zurückgebuchte Geld wieder einfordern." Dann hätten die Prüflinge am Ende doppelt bezahlt.

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