Ein zusätzliches gemeindliches Verbot von Silvesterfeuerwerk wird es in Himmelstadt nicht geben. Wie Bürgermeister Herbert Hemmelmann erklärte, könnte es nur für öffentliche Plätze der Gemeinde und außerhalb der geltenden Ausgangssperre gelten. Ausgenommen wären zudem die Brücken- und Hauptstraße als Teil von Kreisstraßen, dort ist die Gemeinde nicht zuständig. Feuerwerk auf Privatgrund könne die Gemeinde zudem nicht verbieten, hier könne man nur appellieren.
Himmelstadt