In seiner Sitzung am Montag beschäftigte sich der Helmstadter Gemeinderat mit den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Südliche Hochstadt" für den geplanten Feuerwehrhaus-Neubau hinter dem alten Raiffeisengebäude.
Aus der Öffentlichkeit sind keine Einwendungen oder Bedenken eingegangen. Keine Stellungnahme haben folgende Träger öffentlicher Belange abgegeben: Team Orange, Kreisbrandrat, Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz. Zustimmung ohne Bedenken erteilen der Bayerische Bauernverband, die Mainfranken Netze GmbH und die Kabel Deutschland Holding AG. Die Deutsche Telekom GmbH hat ebenfalls keine Einwände und bittet lediglich um Rücksichtnahme auf bestehende Telekommunikationslinien.
Die Regierung von Unterfranken, der Regionale Planungsverband Würzburg, die Untere Denkmalschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weisen auf die Kartierung eines Bodendenkmals (Siedlung der Linearbandkeramik) im Planungsgebiet hin. Die entsprechenden Hinweise werden deshalb in der Planzeichnung vermerkt.
Das Landratsamt Würzburg wünscht eine deutlichere Darstellung der geplanten Lärmschutzwand in der Planzeichnung, diesem Wunsch soll Rechnung getragen werden. In Bezug auf den Immissionsschutz liegt bereits ein Gutachten vor. Die Errichtung der geplanten Lärmschutzwand vorausgesetzt, bestehen keine Einwände hinsichtlich des Immissionsschutzes. Aus wasserrechtlicher Sicht und aus Sicht des Gesundheitsamts bestehen ebenfalls keine Bedenken gegen das Vorhaben. Die Kreisentwicklung begrüßt, dass vorhandene Flächen im Innenbereich der Gemeinde genutzt werden. Dem Vorhaben stehen keine naturschutzfachlichen Belange entgegen, Artenschutz und Grünordnung müssen berücksichtigt werden.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg weist auf den Umgang mit Abwasser, Niederschlagswasser und eventuell im Rahmen der Erschließung festgestellten Altlasten hin. Der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain bittet um Beachtung der Fernwasserleitung am südöstlichen Eck des Flurstücks 4419.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet um die Tolerierung von Emissionen benachbarter landwirtschaftlicher Betriebe. Außerdem wünscht es eine Mindestdurchfahrtsbreite für den Klingengrabenweg und einen dauerhaften Rückschnitt der dortigen Begrünung, damit die Durchfahrtsbreite erhalten bleibt. Außerdem soll der nicht benötigte Mutterboden den heimischen Landwirten zur Verfügung gestellt werden.
Das Ingenieurbüro Wegner wird nun das Ergebnis der Abwägung der einzelnen Stellungnahmen in die Bauleitplan-Unterlagen einarbeiten und diese dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen.