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Himmelstadt: Keine Solarmodule auf den besten Äckern der Gemarkung

Himmelstadt

Keine Solarmodule auf den besten Äckern der Gemarkung

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    Auf diesen Äckern zwischen der Staatsstraße und Main an der Gemarkungsgrenze Himmelstadt/Laudenbach plante ein Investor eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Gemeinderat stoppte aber nun die dafür im Mai 2021 beschlossene Bauleitplanung. 
    Auf diesen Äckern zwischen der Staatsstraße und Main an der Gemarkungsgrenze Himmelstadt/Laudenbach plante ein Investor eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Gemeinderat stoppte aber nun die dafür im Mai 2021 beschlossene Bauleitplanung.  Foto: Jürgen Kamm

    Getreide statt Strom: Der Himmelstadter Gemeinderat hob seine Beschlüsse zur Bauleitplanung für einen Solarpark an der Gemarkungsgrenze zu Laudenbach auf. Investor Fabian Stenger aus Würzburg wollte die Freiflächen-Photovoltaikanlage auf zwei insgesamt 3,59 Hektar großen Äckern zwischen der Staatsstraße und dem Main bauen. Nach dem Beschluss zur Aufstellung des dafür nötigen Bebauungsplanes vom 6. Mai 2021 änderte sich einiges in Sachen Freiflächen-Photovoltaikanlagen, wie es Bürgermeister Herbert Hemmelmann ausdrückte.

    So diskutierte der Regionale Planungsverband zwei Monate später, im Juli 2021, die Planungshilfe für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Regierung von Unterfranken. Im Dezember stellte das Landratsamt ein umfangreiches Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Am 9. Januar reichte der CSU-Ortsverband einen Antrag ein, den Beschluss vom 6. Mai 2021 aufzuheben, die Zustimmung neu zu diskutieren und einen Kriterienkatalog zu Standorten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erstellen.

    CSU: Landwirte benötigen Flächen zur Existenzsicherung 

    CSU-Ortsverbandsvorsitzender Marcus Hilpert begründete den Antrag damit, dass es um Himmelstadter Böden mit der höchsten Bonität gehe. Es widerspreche jeglichen ökologischen Ansätzen, grünen Strom produzieren zu wollen, aber Brotgetreide und Kartoffeln mit Lkws in die Region transportieren oder gar aus dem Ausland importieren zu müssen. Zudem benötigten örtliche Landwirte die Flächen zur Sicherung ihrer Existenz.

    Im Gremium fügte Hilpert hinzu, nach sehr vielen Entscheidungen und Abstimmungen als Gemeinderat sei dies die erste, die ihn in den Schlaf verfolgte.

    Er wünsche sich mehr Naturschutz auch bei anderen Projekten wie der B 26n, sagte Gemeinderat Wolfgang Kübert. Vielfach würden derzeit Agri-Solaranlagen diskutiert, doch sehe er da auch keine Einpassung in Natur und Landschaft. Klar sei, dass mehr regenerativer Strom erzeugt werden müsse, aber vorzugsweise auf vorhandenen Dächern im Ort.

    Dazu erklärte Hilpert, man solle an das Dach der Mehrzweckhalle denken oder die ehemaligen Sandgruben. Zudem gehörten PV-Anlagen auch auf die Hochhausdächer in den Städten, nicht nur aufs flache Land. Gemeinderat Willi Stamm fügte hinzu, auch die Industrie sei da gefordert, so nutze die Firma Koenig & Bauer ihre Dächer nicht für Solaranlagen. Andere hielten dem entgegen, oft gebe es Probleme mit der Statik oder die Hausanschlüsse müssten für viel Geld verstärkt werden um den erzeugten Strom einspeisen zu können.

    "Die Bonität des Geländes war uns damals nicht bekannt", relativierte Michael Radke. Angesichts des steigenden Energieverbrauchs bleibe ohne Ausbau der Windkraft nur, auf mehr PV-Anlagen zu setzen.

    Regressforderungen möglich?

    Gefragt und diskutiert wurde auch, welche Kosten bisher anfielen und ob Regressforderungen des Vorhabenträgers möglich seien. "Begeistert wird Herr Stenger nicht sein", antwortete Bürgermeister Herbert Hemmelmann und übergab an Verwaltungsmitarbeiter Manfred Franz. Dieser erklärte, dass in der Verwaltung bisher nur Arbeitszeit angefallen sei. Der Vorhabensträger hatte ein Ingenieurbüro mit den Entwürfen eines Bebauungsplanes und für die nötige Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Für beides sei über die Verwaltung bereits die frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit erfolgt und die Abwägung der eingegangenen Anregungen stünde nun an. Grundsätzlich gebe es keinen Anspruch auf Bauleitplanung, führte der Verwaltungsmitarbeiter aus, er sei aber kein Jurist.

    "Mögliche Regressansprüche sollten uns nicht abhalten", fand Gemeinderätin Felicitas Stattel. Sie sei froh über den Antrag und fand auch, die Gemeinde müsse anderswo Möglichkeiten schaffen.

    Dazu sagte Bürgermeister Herbert Hemmelmann, die eigenen Gebäude sollten überprüft werden. Aber auch die Statik und Wirtschaftlichkeit müssen passen. Ihm erscheint das Dach der Mehrzweckhalle wegen seiner Ausrichtung als wenig geeignet, aber dafür eines vom neuem Bauhof.

    Aufhebungsbeschluss fiel mit 10:1 Stimmen

    Mit jeweils zehn zu einer Stimme hob der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Stenger Himmelstadt" und den Beschluss zum diesbezüglichen Änderungspunkt der achten Änderung der Flächennutzungsplans auf.

    Eine kleine Dachphotovoltaikanlage hat und betreibt die Gemeinde übrigens bereits: Sie kaufte sie zusammen mit dem Gebäude der ehemaligen Raiffeisenbankfiliale in der Brückenstraße.

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