Zum 1. Januar wurde Strom für die meisten Kunden der Zellinger Versorgungsbetriebe um rund ein Drittel billiger, zum 1. April steigt der Preis wieder um 5,2 Prozent. Der Grund dafür liegt im Beschluss des Bundestages vom 22. Dezember 2023, den Bundeszuschuss von 5,5 Milliarden Euro an die Übertragungsnetzbetreiber zu streichen. Dadurch steigen alle vorgelagerten Netzentgelte und die mit ihnen verknüpfte Paragraf-19-Umlage.
"Das hat mir tatsächlich etwas das Weihnachtsfest verdorben", sagte Bürgermeister Stefan Wohlfart im Gemeinderat. Dass die Bundestagsbeschlüsse schon zum Jahreswechsel umgesetzt wurden, also binnen neun Tagen, führe die Planungen der Versorgungsbetriebe, ja im Prinzip die von allen Stromversorgern, ad absurdum. Diese könnten den Strompreis nur jeweils zum neuen Quartal anpassen und müssen insbesondere Preiserhöhung sechs Wochen vorher ankündigen. Mit der Vorlaufzeit in der Verwaltung sind es sogar acht Wochen.
Mindereinnahmen der Netzbetreiber
Der Wegfall des Bundeszuschusses lässt die Netzentgelte um 1,14 auf 6,29 Cent je Kilowattstunde (jeweils netto) steigen. Die Paragraf-19-Umlage, sie wurde 2012 eingeführt und gleicht die Mindereinnahmen der Netzbetreiber aus, die ihnen durch die Netzentgeltentlastung der stromintensiven Industrie entstehen, erhöht sich sogar um über 50 Prozent, um 0,24 auf 0,643 Cent je Kilowattstunde. Macht zusammen 1,38 Cent je Kilowattstunde mehr, mit Umsatzsteuer 1,64 Cent.
Der Gemeinderat entschied sich letztlich einstimmig dafür, diese Erhöhung eins zu eins weiterzugeben, aber erst ab dem 1. April. Das bedeutet, dass der Arbeitspreis im meistgenutzten Tarif von 31,30 auf 32,94 Cent je Kilowattstunde (brutto) steigt. Gleichzeitig schrumpft die geplante Marge der Versorgungsbetriebe dadurch um rund 30.500 Euro. Um das zu vermeiden, hätte die Preiserhöhung mit 2,5 Cent je Kilowattstunde (netto 2,1 Cent) merklich höher ausfallen müssen. Das wollten die Gemeinderäte vermeiden, auch aus Sorge, dass Kunden dann zu anderen Versorgern wechseln. Gemeinderat Stefan Herrmann schlug eine Zwischenvariante mit 1,7 Cent (netto) mehr vor, diese fand mit sieben zu zwölf Stimmen aber keine Mehrheit.
Für die geplanten Erdkabel-Gleichstrom-Trassen Nord- und Südwestlink (DC 41 und DC 42) beschloss der Gemeinderat eine ähnliche Stellungnahme wie die anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Hingewiesen wird auf die vielen Bodendenkmäler in der Gemarkung, die Vorranggebiete für Sand und Kies nordwestlich von Retzbach SD/KS8, die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete und die zahlreichen kartierten Biotope.
Auch Zellingen kritisiert den Ablauf im neuen Präferenzraumverfahren: Eine Infoveranstaltung (für Bürgermeister am 5. Dezember 2023 im Landratsamt) und danach Frist bis zum 22. Januar für die Stellungnahme beim Landratsamt. Eine vertiefte Einarbeitung in die Thematik sei da nicht möglich, insbesondere da die zuständigen Verwaltungen davon über Räte oder aus der Zeitung erfuhren.
Keine Einwände zum Solarpark
Keine Einwände hat der Zellinger Gemeinderat gegen den "Solarpark Wiesenfeld" der Stadt Karlstadt. Geplant ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf 16,5 Hektar Fläche nahe der ICE-Trasse bei Wiesenfeld. Bürgermeister Stefan Wohlfart merkte dazu an, die Nachbargemeinden Leinach und Greußenheim planten einen gemeinsamen Solarpark auf über 100 Hektar Fläche.
Die Zellinger Zwiebel bekommt zwei neue Werbeschilder. Die "Werbeanlagen" erhielten die Zustimmung des Gemeinderates und ähneln den bisherigen, wichtigste Änderung ist der Name des neuen Inhabers.
Der Zellinger Familienbeirat wächst. Der Gemeinderat stimmte seinem Antrag einstimmig zu, mit Carina Amthor und Margarete Peter zwei neue Mitglieder zu berufen.