Gewerbetreibende sind Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK), ob sie wollen oder nicht. Auch was sie an Beiträgen zu zahlen haben, ist festgelegt und richtet sich nach dem Bedarf der Kammer sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gewerbebetriebs. Maßgeblich sind die Gewerbeerträge im jeweiligen Jahr. Ein Betreiber von Gastronomie sowie Grundstücksverwaltung aus dem Landkreis Main-Spessart ist nun mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen einen Beitragsbescheid der IHK Würzburg-Schweinfurt gescheitert.
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