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Lohr: Klimaschutz bremst Planung für B26n-Zubringer zwischen Wiesenfeld und Lohr

Lohr

Klimaschutz bremst Planung für B26n-Zubringer zwischen Wiesenfeld und Lohr

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    Im Zusammenhang mit der geplanten B26n ist vorgesehen, eine Zubringerstraße zwischen dem Karlstadter Stadtteil Wiesenfeld und Lohr zu bauen. Diese Straße, die auch durch das Buchental führt, soll im Süden Lohrs mit einer neu zu bauenden Brücke über den Main und dann auf die Staatsstraße 2315 führen.

    Bevor eine mögliche Straßenführung festgelegt werden kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig; hierbei werden unter anderem Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten, Kultur- und Sachgüter sowie das Schutzgut Mensch bewertet, zusammengeführt und in sogenannte Raumwiderstände übersetzt.

    Eigentlich sollte diese Umweltverträglichkeitsprüfung samt Vorschlägen für die Linienführung der geplanten Zubringerstraße Anfang des Jahres 2022 vorliegen.

    Neuer Termin steht noch nicht fest

    Dass dies auch ein halbes Jahr später immer noch nicht der Fall ist, hängt laut Daniela Baumgärtner-Kerlin, Pressesprecherin des für die Planung zuständigen staatlichen Bauamts Würzburg, damit zusammen, dass auch der Klimaschutz ein Kriterium der Umweltverträglichkeitsprüfung sei.

    Unter anderem aufgrund von Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse habe das Thema Klimaschutz im Straßenbau "eine noch höhere Relevanz erhalten" und müsse daher "vertieft betrachtet und abgehandelt werden", so Baumgärtner-Kerlin. Deshalb dauerten die Untersuchungen zur Variantendiskussion samt der zugehörigen Umweltverträglichkeitsprüfung derzeit noch an.

    Laut Baumgärtner-Kerlin beabsichtigt das staatliche Bauamt die "mit der Rechtslage zum Klimaschutzgesetz erforderlich werdenden Aspekte jetzt möglichst zielgerichtet abzuarbeiten". Allerdings existierten aufgrund der "sehr dynamischen Entwicklung" dieses Themas für die Straßenplanung derzeit noch keine Regelwerke oder Richtlinien.

    Daher müssten für den konkreten Einzelfall die entsprechenden Methoden entwickelt und abgestimmt werden; die Benennung eines neuen Fertigstellungstermins sei derzeit noch nicht möglich.

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