Aschaffenburg: Kommentar: Das Gericht musste Mezgins Vater freisprechen
Aschaffenburg
Kommentar: Das Gericht musste Mezgins Vater freisprechen
Das Landgericht Aschaffenburg hat den Angeklagten im Prozess um die ermordete 19-Jährige zu Recht freigesprochen – auch wenn das Urteil schwer zu akzeptieren ist.
Das Landgericht Aschaffenburg hat den wegen Mordes an seiner Tochter Mezgin angeklagten Vater am Donnerstag freigesprochen. Foto: Archivfoto: Polizei
Manche Grundlagen unseres Rechts sind Schutzwall und ausgrenzende Mauer zugleich. Das gilt besonders für einen Kernsatz unseres Rechtsstaates: Jeder hat so lange als Unschuldiger zu gelten, bis seine Schuld bewiesen ist.