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Aschaffenburg: Kommentar: Das Gericht musste Mezgins Vater freisprechen

Aschaffenburg

Kommentar: Das Gericht musste Mezgins Vater freisprechen

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    Das Landgericht Aschaffenburg hat den wegen Mordes an seiner Tochter Mezgin angeklagten Vater am Donnerstag freigesprochen. 
    Das Landgericht Aschaffenburg hat den wegen Mordes an seiner Tochter Mezgin angeklagten Vater am Donnerstag freigesprochen.  Foto: Archivfoto: Polizei

    Manche Grundlagen unseres Rechts sind Schutzwall und ausgrenzende Mauer zugleich. Das gilt besonders für einen Kernsatz unseres Rechtsstaates: Jeder hat so lange als Unschuldiger zu gelten, bis seine Schuld bewiesen ist.

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