Kilometerweise Leitungen zu verlegen, wie es bei Nahwärmenetzen nötig sein wird, ist nicht billig. Zu den Baukosten können noch Sondernutzungsgebühren kommen. Bei Kreisstraßen kommt der Landkreis nun Gemeinden und Investoren entgegen: Künftig wird nur noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig, bisher wären es jährliche Zahlungen gewesen. Nach dem Kreisausschuss stimmte jetzt auch der Kreistag der Änderung der Satzung über Gebühren über die Sondernutzung an Kreisstraßen einstimmig zu.
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