Finanziell nicht auf Rosen gebettet ist die Gemeinde Wiesthal. Der beschlossene Finanzplan 2019 bis 2023 sowie das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm wurden vom Landratsamt Main-Spessart nicht genehmigt.
Grund für versagte Genehmigung war die nicht als gesichert zu betrachtende dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Wiesthal in den Finanzplanungsjahren 2021 bis 2023. Wichtige Beurteilungskriterien für die dauernde Leistungsfähigkeit sind die freien Finanzspanne, die Höhe der Verschuldung und der Stand der allgemeinen Rücklage, erklärte der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, Jürgen Schneider, in der Gemeinderatsitzung am Dienstagabend in der Kulturhalle.
Nun musste nachjustiert werden. Und es wurde ein neuer Finanzplan beschlossen. Im vorgelegten Zahlenwerk konnte in keinem Jahr eine Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Die Minimalanforderung, die Tilgungsverpflichtung aus der Zuführung des Verwaltungshaushaltes zu erzielen, konnte ebenfalls nicht erreicht werden Es ist sogar notwendig, den Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt auszugleichen.
Weitere Verschärfung
Die geplanten Kreditaufnahmen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 tragen mit einem Gesamtvolumen von 2 730 000 Euro weiter zu einer erheblichen Verschärfung der finanziellen Situation bei. Der Schuldenstand würde 2023 insgesamt 3 139 550 Euro betragen und somit 320,2 Prozent über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegen.
Einzig die Höhe der Rücklage wird nach der vorgelegten Planung über dem Wert der Mindestrücklage rangieren. Um die Genehmigungsfähigkeit für den Haushalt 2020 erreichen zu können, wurden nach Rücksprache mit Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann die geplanten Ausgaben des Vermögenshaushaltes so weit wie möglich über die Folgejahre aufgeteilt.
Hochrechnung für 2021
Um auch eine Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt erreichen zu können, und somit die Generierung einer Zuführung zum Vermögenshaushalt zu ermöglichen, wurde der Ansatz der Schlüsselzuweisung erhöht. Auf Basis der Berechnung für 2020 wurde eine Hochrechnung für das Jahr 2021 erstellt, deren Ergebnis einen erheblichen Zuwachs bei der Schlüsselzuweisung darstellt. In 2021 sind dies plus 125 000 Euro und für 2022 und 2023 jeweils 100 000 Euro.
Auch auf der Ausgabenseite stellt sich eine kleine Verbesserung ein. So führt der Rückgang der Umlagekraft der Gemeinde zu einer Minderung der Kreisumlage. Diese wird nach derzeitigen Erkenntnissen von 637 100 Euro in 2020 auf 515 000 Euro und in den beiden folgenden Jahren auf 500 000 Euro zurückgehen.
Weniger Kredite
Insgesamt konnte durch die Maßnahmen im Verwaltungshaushalt erreicht werden, dass in allen drei Finanzplanungsjahren eine Zuführung in den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann, die jeweils über der geforderten Mindestzuführung in Höhe der Tilgungsverpflichtung liegt. Im Zusammenspiel mit der Spreizung der Ausgaben im Vermögenshaushalt konnte somit eine erhebliche Verringerung des notwendigen Kreditvolumens erreicht werden, betonte Schneider.