Zu den seit Jahren auf dem für die Bahnpendler geschaffenen kleinen Parkplatz vor der Alten Kirche in Wernfeld herumstehenden Schrottautos bekräftigt das Landratsamt auf Anfrage der Redaktion die Aussage des Gemündener Bürgermeisters, dass sie nicht einfach abgeschleppt werden dürfen. "Hier sind vorgeschriebene Verfahrensweisen einzuhalten, die bestimmte Prüfungsschritte beinhalten", schreibt Pressesprecher Markus Rill. Zunächst sind demnach Aufforderungen an den Fahrzeughalter mit Fristsetzungen zum Entfernen des Fahrzeugs bzw. das Anbringen von Aufklebern am Fahrzeug mit der genannten Fristsetzung vorgesehen. Dies stelle die Einhaltung der Rechtsordnung inklusive Wahrung der Eigentumsrechte des Inhabers sicher.
Wernfeld