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MARKTHEIDENFELD: Laurenzimesse: Faustschlag nach Pfiff

MARKTHEIDENFELD

Laurenzimesse: Faustschlag nach Pfiff

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    „Ich habe mich nur gegen den einen gewehrt, die anderen beiden habe ich nicht angerührt“. Mit diesen Worten verteidigte sich ein 23-jähriger Arbeiter vor dem Amtsgericht Gemünden. „Nur gewehrt“ bestand in diesem Fall allerdings aus einem Faustschlag ins Gesicht mit der Folge eines gebrochenen Nasenbeins. Der junge Mann hatte deshalb wegen Körperverletzung einen Strafbefehl erhalten, den er jedoch nicht akzeptierte.

    Weil letztlich drei Zeugen die Version der Anklage stützten, beschränkte der Beschuldigte nach zwei Stunden Verhandlung vor Gericht und Beratung mit seinem Anwalt schließlich seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe des Tagessatzes. Im Prinzip kommt das einem Geständnis gleich.

    Bei dem Vorfall ging es um das Aufeinandertreffen zweier Gruppen junger Leute in Marktheidenfeld. Die einen kamen Mitte August 2012 von der Laurenzimesse, die anderen vom Billardspiel. Als einer der Billardspieler seiner Freundin hinterher pfiff, die mit einem anderen Kumpel gerade vor den Messebesuchern herlief, bezogen diese den Pfiff auf sich.

    Zunächst blieb es bei der Erklärung „Darf ich meiner Freundin nicht hinterher pfeifen?“, doch auf Höhe das Busbahnhofes gerieten zwei Männer immer wieder in Streit. Als der Angeklagte seinen Bekannten zum dritten Mal wegziehen wollte, eskalierte die Situation. Der Streithansel der anderen Gruppe habe ihm auf die Schläfe geschlagen und er habe zurück gehauen, sagt der Angeklagte. Sein als Zeuge vernommener Kontrahent schilderte dagegen, er sei zuerst getroffen worden, habe sich dann wehren wollen, sei aber nicht „durchgekommen“.

    Wieso ein weiterer junger Mann aus der Messegruppe eine geplatzte Lippe hatte, lässt sich mit der Version des Angeschuldigten nicht erklären. Zudem berichteten drei Zeugen aus dieser Gruppe übereinstimmend, der 23-jährige habe ihren Bekannten mehrfach gegen das Bein getreten.

    Die Freundin des Angeklagten sagte dagegen aus, dieser habe zuerst einen Schlag ins Gesicht bekommen und sei dann auf den anderen zugegangen. Sie habe ihn dabei jedoch nur von hinten gesehen. Der Verteidiger betonte, dass sich die Belastungszeugen erst sicher waren, sein Mandant habe zugeschlagen, als ihnen die Polizei neun Tage später Fotos verlegte. „Ich hatte auch ein blaues Auge, aber meine Anzeige wurde nicht verfolgt, weil der ,ich kam nicht durch sagt‘“ wunderte sich der Beklagte.

    Nüchtern war damals in beiden Gruppen niemand, die Messebesucher hatten allesamt etwas mehr Promille im Blut als die Billardspieler.

    Der Strafbefehl lautete ursprünglich auf 70 Tagessätze zu 40 Euro. „Soviel verdient mein Mandant nicht netto“, versicherte der Anwalt. Daraufhin beantragt die Staatsanwältin, die Tagessatzhöhe auf 35 Euro festzulegen, was Richter Alexander Milkau auch beschließt. Zu der um 350 Euro niedrigeren Geldstrafe kommen allerdings die Verfahrenskosten und seine Auslagen, die der Angeklagte bezahlen muss.

    Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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