In der Stadt braut sich etwas zusammen: Ein Marktheidenfelder Gastronom bangt um seine Existenz.
Der Pächter eines Restaurants befürchtet, dass sein Verpächter, mit dem er nach eigenen Worten einen langfristigen Pachtvertrag geschlossen habe, einen Teil der verpachteten Räume abreißen lassen will – gegen den Willen des Pächters. Das veranlasst ihn zu öffentlichkeitswirksamen Aktionen: Er beantragte am Freitag eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Würzburg, verbarrikadierte Grundstückszufahrten mit Auto und Kette, erteilte per Schild „Hausverbot“, fand bei rund 30 Sympathisanten Unterstützung in einem „Sit-in“ – einem spontanen Frühstück in seinem Lokal.
Mit all dem wollte er den von ihm für Montag erwarteten Beginn von Abrissarbeiten verhindern. Einen Aufruf, ihn zu unterstützen, veröffentlichte der Pächter schon am Samstag auf seiner Fanseite in Facebook. Der Beitrag stieß sogleich auf Resonanz: Am Montagnachmittag war er 166-mal geteilt.
Worum geht es genau? Der Pächter ist nach eigenen Angaben im Mai 2015 in den laufenden Pachtvertrag seines Vorgängers eingestiegen. Der Vertrag laufe noch bis 2022 – mit einer Verlängerungsoption, wie der Anwalt des Pächters im Gespräch mit der Main-Post erklärt.
Der Vorgänger habe nicht nur die Gasträume bewirtschaftet, sondern auch den Biergarten im Hof und eine wintergartenähnliche Terrasse, an der er selbst gebaut habe. Das Mobiliar habe der neue Pächter abgelöst und weiteres Geld in seinen Betrieb investiert.
Im Juli 2015 erhielt dann der Eigentümer des Gebäudes vom Marktheidenfelder Stadtrat die Genehmigung, auf dem neben dem Restaurant liegenden Grundstück ein Mehrfamilienhaus bauen zu dürfen.
Sorge um die Existenz
Demnach soll dort neuer Wohnraum in mehreren Einheiten geschaffen werden. Der Pächter fürchtet nun: Dazu wolle der Haus- und Grundstückseigentümer Nebengebäude des Restaurants abreißen, in denen sich die Gästetoiletten, eine Kühlanlage und ein Lager befinden. Was mit der Terrasse geschehen soll, sei unklar, sagt der Pächter-Anwalt, weil der Eigentümer und sein Anwalt sich hierzu unklar geäußert hätten.
Was sich seit November abgespielt haben soll, schildert der Restaurantbetreiber aus seiner Sicht detailliert und chronologisch in einer eidesstattlichen Erklärung, die der Redaktion vorliegt: Als erstes habe der Eigentümer den Bodenbelag zweier verpachteter Stellplätze entfernen lassen. Der Platz sei bis dahin von Lieferanten genutzt worden, die ihre Ware von dort aus in die Lagerräume des Restaurants gebracht hätten.
Bei Abbrucharbeiten eines Nachbargebäudes im November seien Außenwand und Dach seines Trockenlagerraums teilweise beschädigt worden, klagt der Pächter. Diese Arbeiten seien eingestellt worden. Am vergangenen Freitag habe dann eine Firma einen Toilettencontainer im Biergarten platziert, zwei Bäume gefällt und einen Bauzaun, den der Pächter zum Schutz aufgestellt hatte, abgeräumt.
Der Pächter und sein Anwalt kritisieren, dass der Verpächter den Pächter bei Vertragsunterzeichnung im Mai 2015 nur darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Toilettenanlagen erneuert werden sollten. Von umfangreichen Bauarbeiten, die das Gelände und den Betrieb des Restaurants beeinträchtigen würden, sei nicht die Rede gewesen. Als sich das aus Sicht des Pächters abgezeichnet habe, habe er seinen Anwalt eingeschaltet.
Den Beginn der Bauarbeiten „voraussichtlich in zwei Wochen“ habe der Anwalt des Eigentümers per E-Mail am 10. Februar mitgeteilt – nicht aber deren Umfang.
Daraufhin hätten sich, so erzählt es der Pächter-Anwalt, beide Parteien zu einem Gespräch zusammengesetzt, dass der Hausbesitzer aber abrupt beendet habe. Immerhin das hätten der Pächter und sein Anwalt daraus mitgenommen: Auch Lagerräume, Terrasse und der überdachte Bereich des Biergartens könnten von den Bauarbeiten betroffen sein.
Nun fürchtet der Restaurantbetreiber also um seine Lagerräume und dass der Biergarten durch Container, Baumaterial oder Baumaschinen blockiert werden könnte. Diese Räume und der Garten seien aber „für den Restaurantbetrieb unverzichtbar“, betont er. Ihm als Neugründer drohe ein existenzieller Umsatzverlust, eine Schädigung seiner Reputation, möglicherweise sogar der Existenzverlust.
Mittlerweile hatte die Stadt Marktheidenfeld die halbseitige Sperrung eines Straßenabschnitts vor dem Lokal für Montag angekündigt. Der Bereich sollte wegen der Aufstellung eines Baukrans nur noch als Einbahnstraße befahrbar sein. Doch die Bauarbeiter blieben vorerst ebenso aus wie die angekündigte Straßensperrung.
Von Gegenseite kein Kommentar
Der Anwalt des Pächters hat eine einstweilige Verfügung beantragt. Doch bis diese wirksam werde, „müssen wir uns selbst verteidigen“, erklärt der Pächter via Facebook. Dies sei rechtmäßig, betont sein Anwalt. Als Pächter dürfe er „zum Schutz des eigenen Besitzes“ tätig werden. Der Anwalt setzt dennoch auf Entspannung und eine gütliche Lösung des Streits.
Der Anwalt des Eigentümers reagierte am Montag auf eine Bitte der Main-Post um Stellungnahme lediglich mit dem Hinweis: „Kein Kommentar“.