Drei Werktage vor Silvester dürfen Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden. Angezündet werden dürfen die Raketen und Böller laut dem Sprengstoffgesetz jedoch nur an Silvester und Neujahr, also am 31. Dezember und am 1. Januar. Doch selbst an diesen Tagen dürfen die Feuerwerkskörper nicht überall im Landkreis angezündet werden.
Karlstadt