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Karlstadt: Mancherorts Feuerwerksverbot zu Silvester: Diese Regeln gelten in Main-Spessart

Karlstadt

Mancherorts Feuerwerksverbot zu Silvester: Diese Regeln gelten in Main-Spessart

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    In Main-Spessart dürfen an Silvester nicht überall Feuerwerkskörper angezündet werden. In der Lohrer Altstadt etwa (hier ein Bild von Silvester 2007) ist es verboten.
    In Main-Spessart dürfen an Silvester nicht überall Feuerwerkskörper angezündet werden. In der Lohrer Altstadt etwa (hier ein Bild von Silvester 2007) ist es verboten. Foto: Wolfgang Dehm

    Drei Werktage vor Silvester dürfen Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden. Angezündet werden dürfen die Raketen und Böller laut dem Sprengstoffgesetz jedoch nur an Silvester und Neujahr, also am 31. Dezember und am 1. Januar. Doch selbst an diesen Tagen dürfen die Feuerwerkskörper nicht überall im Landkreis angezündet werden.

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