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GEMÜNDEN: Mann drohte über Facebook mit Vergewaltigung

GEMÜNDEN

Mann drohte über Facebook mit Vergewaltigung

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    Was macht man, wenn man einen Tag Urlaub hat, daheim liegt und nichts mit sich anzufangen weiß? Was ein 19-jähriger Auszubildender aus dem Raum Gemünden vergangenen April tat, war jedenfalls nicht gerade nahe liegend. Offenbar aus Zeitvertreib schickte er einer damals 16-Jährigen über die Internet-Kommunikationsplattform Facebook einen Nachmittag lang Nachrichten mit verschiedenen Vergewaltigungs- und Tötungsszenarien. Deshalb musste sich der junge Mann nun vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.

    „Wenn's sein muss, töte ich auch“ schrieb er unter anderem und mehrmals „Bitch“ (englisch Schlampe) – eine unter jungen Leuten weit verbreitete Beleidigung. Erst wollte sich der Angeklagte, der ohne Anwalt vor dem Richter saß, nicht zu den Vorwürfen äußern. Als ihn der Richter darauf hinwies, dass er ohne Geständnis auch keine mildere Strafe fällen könne, falls sich die Vorwürfe bestätigen, gestand der 19-Jährige.

    Er kenne die Geschädigte aus dem Raum Karlstadt noch aus der Schule. „Die hat mich öfter in der Schule geärgert“, sagte er aus. An dem freien Tag im April sei alles wieder hochgekommen. „Das wollte ich ihr jetzt heimzahlen.“ Von Bitten der 16-Jährigen, die er offenbar nur flüchtig kennt, er solle sie ihn Ruhe lassen, ließ er sich nicht abbringen, schickte eine Beleidigung und Drohung nach der anderen.

    „Ich hatte richtig Angst“, sagte das Opfer aus, „der hat ja gar nicht aufgehört.“ Bei dem Angeklagten wisse man nie, den könne man überhaupt nicht einschätzen, so die inzwischen 17-Jährige. Auf die Behauptung, sie hätte ihn gemobbt, reagierte sie ungläubig.

    Die Jugendgerichtshelferin berichtete von zuletzt schwierigen Jahren beim Angeklagten. Siebenmal sei er umgezogen, vor Problemen geflüchtet. Er gehe kaum weg, verbringe viel Zeit im Internet. Früher habe er Selbstmordgedanken gehabt, sich selbst Verletzungen zugefügt. Jetzt möchte er nach Würzburg ziehen und alles hinter sich lassen.

    Richter Spruß, der ein wenig die Rolle eines Erziehungsberaters einnahm, riet dem Angeklagten, zunächst seine Ausbildung abzuschließen. „Würzburg ist auch nicht das Gelbe vom Ei.“ Er verurteilte den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu einer Woche Dauerarrest und fünf Gesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle. Falls dieser je zwanghafte sexuelle Gewaltfantasien habe, solle er unbedingt Hilfe suchen.

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