Die Stadt Marktheidenfeld führt ihr derzeitiges Hygienekonzept auf Basis der geänderten Arbeitsschutzverordnung wie bisher weiter. Es gibt ab Montag, 4. April, keine Lockerungen oder neue Regeln. Das geht aus einem Presseschreiben der Stadt hervor.
Für den Besuch im Rathaus und im Bürgerbüro gelten weiterhin die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) sowie das verbindliche Tragen eines FFP-2- oder KN95-Mund- und Nasenschutzes. Das Erfassen der Kontaktdaten ist nicht mehr nötig. Aus Gründen der Pandemie wird weiterhin darum gebeten, Anliegen bevorzugt per Telefon, E-Mail oder postalisch zu regeln.
Bei den weiteren städtischen Einrichtungen der Stadt kann es aufgrund der in Kürze herausgegebenen 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der geltenden Basisschutzmaßnahmen ab 4. April zu Änderungen kommen.
Der Zugang zum Franck-Haus und zur Touristinformation ist ohne Nachweis möglich. In der Stadtbibliothek besteht eine Maskenpflicht, Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind, wie bisher, vom Tragen einer Maske befreit. Die Maske darf am Arbeits-/Leseplatz abgenommen werden, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag 14 bis 16 Uhr.