"Knastverlängerung", darauf muss sich ein 29-jähriger Mann einstellen, der seit Februar in Haft ist und, nach jetzigem Stand, im Januar 2022 aus dieser entlassen werden soll. Seine Freiheitsstrafe wird sich nun aber um die zwei Monate verlängern, die er jetzt in einer Verhandlung am Amtsgericht Gemünden wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erhalten hat.
Gemünden