Mit einem Küchenmesser in der Hand soll ein Bewohner der Asylbewerberunterkunft in Gemünden von einer Mitbewohnerin Sex verlangt, sie geschlagen und in Todesangst versetzt haben. Dass der Mann ( 27 ) aus Nigeria, Künstler mit Hochschulabschluss, nicht mit einer Strafe, sondern höchstens mit Unterbringungin der Psychiatrie rechnen muss, stand bereits bei Prozessbeginn vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg fest: Er ist an Schizophrenie erkrankt, schuldunfähig und hört Stimmen.
Den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung hat das Gericht nach vier Verhandlungstagen abgelehnt und die bisherige Unterbringung des Beschuldigten im Bezirkskrankenhaus Lohr ohne Auflagen aufgehoben. Für ein Bild davon, was sich an einem Samstagabend im März im Zimmer der ebenfalls aus Nigeria stammenden Frau (41 ) abspielte, gab es am Ende der Beweisaufnahme "viele Puzzle-Teile", die nicht zusammenpassten.
Bei den Angaben des Beschuldigten wisse man nicht, so das Gericht unter Hinweis auf den psychiatrischen Sachverständigen, was Wahnvorstellungen sind und was er wirklich erlebt hat. Und die Angaben des Opfers, unmittelbar nach der Tat, bei späteren Vernehmungen und jetzt vor Gericht, seien einfach zu widersprüchlich gewesen. Ob in dem Zimmer der Unterkunft überhaupt etwas Strafbares passierte und wenn ja was, habe sich nicht ermitteln lassen.
Zeugin aus dem Bett geholt
Am Tag nach dem Zwischenfall hat sich der Beschuldigte beim Ermittlungsrichter in Würzburg im Zustand einer paranoiden Psychose mit drei Polizeibeamten gleichzeitig angelegt. Er hat um sich geschlagen, getreten und geboxt, als er hörte, dass er ins Gefängnis muss. Das sei unter den Umständen eine Reaktion, die – so das Gericht – nicht auf eine generelle Gefahr für die Allgemeinheit hinweise und auch nicht eine Unterbringung rechtfertigen könne.
Am vierten Verhandlungstag war endlich – nicht ganz freiwillig – die Frau als Zeugin erschienen, die bei der Messerattacke in der Gemündener Unterkunft an einer Hand leicht verletzt worden war. Früh um sieben Uhr seien plötzlich Polizeibeamte in ihrer neuen Unterkunft im Landkreis Miltenberg an ihrem Bett gestanden, berichtete sie leicht vorwurfsvoll. Das Gericht hatte, da schriftliche Vorladungen keine Wirkung zeigten, die Vorführung angeordnet. Die Zeugin bezeichnete ihren ehemaligen Lover als sehr eifersüchtig, davon, dass er "Stimmen hört", will sie nichts mitbekommen haben.
Ohne Pass, Geld und Deutsch-Kenntnisse
Nach der Urteilsverkündung tauchten dann noch jede Menge Probleme auf: Die Polizeibeamten, die den Beschuldigten aus dem Bezirksnervenkrankenhaus zum Prozess gebracht hatten, durften ihn – da die Unterbringung aufgehoben war – schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht nach Lohr zurückbringen. In der Zeugen-Anweisungsstelle des Gerichts konnte man dem "Freigesprochenen" nicht, wie bis vor kurzem möglich, eine Fahrkarte besorgen, da Würzburg-Lohr inzwischen zum "Nahverkehrsbereich" zähle. Fahrscheine können daher nicht mehr über Internet gebucht, sondern nur noch am Automaten im Hauptbahnhof ausgedruckt werden.
Geld für eine Fahrkarte hat allerdings einer, der aus der Unterbringung kommt, nicht dabei. Daraufhin hat der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer und Vizepräsident des Landgerichts Würzburg, Hanns Brückner, veranlasst, dass dem Mann an den einschlägigen Bestimmungen vorbei pauschal 25 Euro für eine Fahrkarte nach Lohr ausbezahlt werden, der exakte Fahrpreis war über Internet nicht zu ermitteln.
Der Weg von der Justiz zum Würzburger Hauptbahnhof und der Aufenthalt dort hätte für den Mann "aus Lohr", der nahezu kein Deutsch spricht, riskant werden können, da sein Pass im Bezirkskrankenhaus liegt. Bei einer Kontrolle hätte er sich nicht ausweisen können mit allen möglichen Folgen. Außerdem waren Zweifel angebracht, ob er mit dem Fahrkartenautomaten im Hauptbahnhof klar kommt, der bereits manchen Einheimischen überfordert. Daraufhin erklärte sich die Dolmetscherin, deren bezahlter Einsatz in der Verhandlung bereits beendet war, bereit, den Mann ohne haftungsrechtliche Bedenken zum Bahnhof zu fahren und ihn dort beim Kauf einer Fahrkarte zu unterstützen.
Anwalt: "Der Mann steht auf der Straße "
Rechtsanwalt Christian Mulzer, in dem Fall Pflicht-Verteidiger, ergänzte die Probleme am Abend: Er habe vor Tagen schon im Gespräch mit dem Bezirkskrankenhaus Lohr in Aussicht gestellt, dass der Untergebrachte vermutlich in die Freiheit entlassen werde und darum gebeten, mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen: Damit sein Mandant wisse, ob er wieder in die Asylbewerber-Unterkunft nach Gemünden zurückkehren müsse. Man habe ihm mitgeteilt, so der Anwalt, dass der Sozialdienst des Bezirkskrankenhauses personell dazu nicht in der Lage sei. Ihm sei aber angedeutet worden, dass der Patient nach Aufhebung der Unterbringung durch das Landgericht Würzburg keine Nacht länger in Lohr bleiben könne, da dies von den Kostenträgern nicht übernommen werde.
Er habe, so der Anwalt, außerdem darauf hingewiesen, dass sein Mandant mit seiner in Frankreich lebenden Schwester Kontakt aufnehmen wolle. Deren Telefonnummer sei auf dem Handy, das er bei der Einlieferung ins Bezirkskrankenhaus abgeben musste. Daraufhin erfuhr Mulzer, dass der Akku des Handys inzwischen leer sei und man niemand dafür habe, Handy-Akkus von Patienten zu laden.
Die Freude von Anwalt und Mandant über dessen Rückkehr in die Freiheit hielt sich daher in Grenzen. Nur zur Erinnerung: Der Beschuldigte ist unbestritten psychisch krank, seine Behandlung setze aber bei entsprechender Kontrolle – so ein Gutachter – keine Unterbringung voraus.
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!