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Frammersbach: Mischung von Wohnen und Gewerbe

Frammersbach

Mischung von Wohnen und Gewerbe

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    Vier Baugesuche haben dem Frammersbacher Marktgemeinderat in der Sitzung am Montagabend zur Begutachtung vorgelegen. Wegen Abweichungen von den Bebauungsplänen und weiterer Formalitäten kam das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in diesen Fällen nicht infrage, wie Bauamtsleiter Klaus Schwab erläuterte. Das Einvernehmen des Gremiums war erforderlich und wurde in allen Fällen erteilt.

    Das waren Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage, Mützelsberg 15; Wohnhausanbau, Langer Acker 8; Einfamilienwohnhaus mit Garage, Am Ruhbrunnen 14; Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage, Wiesenfurt 29.

    Das Bauvorhaben Wiesenfurt 29 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Herbertshainer Talgrund. Bürgermeister Christian Holzemer informierte, dass in diesem Bereich künftig keine reinen Wohngebäude mehr errichtet werden dürfen. Grund: Der Bebauungsplan sieht ein Mischgebiet vor. Damit die Mischung von Wohnen und Gewerbe gewahrt wird, müssten in Zukunft Bauvorhaben auch Gewerbe vorsehen. Das könne auch ein kleiner Online-Handel sein, erläuterte Holzemer.

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