Das Überfahren einer roten Ampel bringt einem 17-jährigen Rollerfahrer jetzt doppelt Ärger ein. Als er anschließend kontrolliert wurde, stellte sich heraus, dass an seinem Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Einen aktuellen Versicherungsschutz konnte der Rollerfahrer nicht nachweisen. Deshalb kommt laut Polizeibericht zum Bußgeld wegen eines Rotlichtverstoßes noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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