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Aschaffenburg/Karlsruhe: Mordversuch wird nach über 30 Jahren nun am BGH verhandelt

Aschaffenburg/Karlsruhe

Mordversuch wird nach über 30 Jahren nun am BGH verhandelt

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    Verteidiger Jürgen Vongries im Gespräch mit seinem Mandanten Jürgen R.
    Verteidiger Jürgen Vongries im Gespräch mit seinem Mandanten Jürgen R. Foto: Benjamin Stahl

    Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Im Mai 2018 wurde Jürgen R. vom Landgericht Aschaffenburg zu lebenslanger Haft verurteilt – 30 Jahre nach seiner Tat. Nach Überzeugung der Richter hat der heute 57-Jährige im Januar 1988 eine junge Frau brutal vergewaltigt, mehrfach mit einem Schraubenzieher auf sie eingestochen und die Totgeglaubte dann in einem Waldstück bei Aschaffenburg unter Laub vergraben, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Erst Ende 2017 war R. aufgrund neuer Analysetechniken, mit der eine alte DNA-Spur ausgewertet werden konnte, ins Visier der Ermittler geraten. Wenige Tage nach dem Urteil ging R. in Revision. Eventuell mit Erfolg.

    Wie sein Anwalt Jürgen Vongries der Redaktion mitteilt, wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Hauptverhandlung mit der Sache beschäftigen. Damit geht das BGH keinen alltäglichen Weg: Laut Webseite des BGH werden in Strafsachen nur fünf Prozent der Revisionen "aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil entschieden".

    Jürgen R. wird wohl nicht vor Gericht erscheinen

    Jürgen R., der während der Tat stark alkoholisiert gewesen war, hatte die lebenslange Haftstrafe "als zu lang" empfunden, erklärte Vongries im vergangenen Jahr. Der Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Aschaffenburger Landgericht Freispruch für seinen Mandanten gefordert: Die 30 Jahre zurückliegende Vergewaltigung war längst verjährt. Und hätte die Kammer im vergangenen Jahr nicht auf Mordversuch, sondern auf versuchten Totschlag erkannt, wäre auch hier die Verjährungsfrist bereits abgelaufen gewesen. Außerdem wollte Vongries erreichen, dass der alkoholkranke Jürgen R. zunächst in eine Entzugsklinik eingewiesen wird.

    Warum der zuständige Senat des BGH das Urteil des Landgerichts "für fehlerhaft" halte, darüber lasse sich derzeit nur spekulieren, so Vongries. In Karlsruhe wollte man sich zu Detailfragen gegenüber dieser Redaktion nicht äußern. Lediglich den Termin der Hauptverhandlung bestätigte der BGH auf Nachfrage: Sie findet am 26. Juni statt – voraussichtlich ohne Jürgen R: "Ein Antrag auf seine Anwesenheit" werde "nicht gestellt werden", erklärt Verteidiger Vongries.

    So geht es dem Opfer heute

    Christoph Jahrsdörfer, Anwalt des zum Tatzeitpunkt 22-jährigen Vergewaltigungsopfers, wollte die jüngste Entwicklung in dem Fall nicht kommentieren, solange er die Beweggründe des BGH nicht kenne. Seiner Mandantin gehe es aber gut, erklärte er auf Nachfrage. Das Urteil vor einem Jahr habe sie "enorm erleichtert".

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