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KARLSTADT/GEMÜNDEN: Nach Alkoholkonsum ausgerastet

KARLSTADT/GEMÜNDEN

Nach Alkoholkonsum ausgerastet

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    Vier Anklageschriften hatten die Staatsanwältin zu verlesen. Der erste Vorfall ereignete sich auf dem Festival „Umsonst und draußen“ am 22. Juli 2005. Bei einer Personenkontrolle, auf der Fahrt zur Polizeiwache und auch dort beleidigte der damals 24-Jährige die Beamten unter anderem mit dem Satz „Ihr seid doch der letzte Dreck“. Eine Beamtin beschimpfte er als „Hure“.

    Wie ein Berserker gewehrt

    Dies sind nicht die einzigen unflätigen Worte, die sich in den Ermittlungsakten des jungen Mannes finden. Gegen die Blutentnahme wehrte er sich wie ein Berserker und trat so wild um sich, dass sogar vier Polizisten größte Mühe hatten, ihn festzuhalten.

    Am 15. Oktober 2005 kam es während des Gambacher Weinfestes zu einem unschönen Wiedersehen des jungen Mannes und der Polizei. Zuerst hatte der Monteur zwei Besuchern mit „Kommt doch her, ich stech euch ab“ gedroht und dabei sein Klappmesser gezeigt, dann hatte er seinen Kopf mit einer glimmenden Zigarette im Mund in Richtung eines der Bedrohten gestoßen, gerade so, als wolle er diesem Brandwunden zufügen. Ein Polizist in Zivil nahm den 24-Jährigen schließlich vorübergehend fest.

    Damit war die Geschichte jedoch nicht beendet. Die herbei gerufene Streife konnte den Oberkörper des Festgenommenen zwar auf die Rückbank des Polizeiautos legen, doch mit den aus dem Auto ragenden Beinen trat der Randalierer mit Springerstiefeln wild um sich und erwischte eine Polizistin am Arm. Außerdem biss er einen Beamten ins Bein und warf wieder mit Schimpfwörtern um sich.

    Am 25. November 2005 versuchte sich der junge Mann als Sprayer. Im Beisein einer 16-jährigen Bekannten besprühte er gegen 22.30 Uhr eine Wand der Karlstadter Unterführung, doch offenbar blieb das gut 70 Zentimeter hohe und mehrere Meter lange „Schriftwerk“ unvollendet. Weit kam der Flüchtende trotzdem nicht, da sich ihm am Ende der Unterführung ein Streifenwagen in den Weg stellte. „Du bist doch ein Spasti“ beleidigte der 24-Jährige einen Polizisten, bevor er in der Karlstadter Arrestzelle landete.

    Dort gefiel ihm offenbar die Matratze nicht, denn der unfreiwillige Gast schlitzte sie über Nacht auf. Dabei entstand dem Polizeipräsidium Unterfranken 86,45 Euro Schaden.

    Ohne Polizei verlief ein Streit am 11. Februar 2006. Bei einem Beatabend in Laudenbach schlug der Monteur einem Besucher mit der Faust ins Gesicht und bedrohte dessen Bekannten, indem er ihm ein Taschenmesser gegen den Bauch drückte.

    „Wenn es da so steht, wird es wohl so gewesen sein.“

    Der 24-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen in den Akten

    Soweit er sich noch an die Vorfälle erinnert, ist der Angeklagte in Gemünden voll geständig. Er erspart dem Gericht damit die aufwändige Beweisaufnahme mit der Vernehmung der Zeugen. Zudem will er „reinen Tisch“ machen, wie sein Pflichtverteidiger sagt. Dass er etwa zwei Jahre lang Haschisch konsumierte, räumt er ebenso ein wie die Auswirkungen von Alkohol und Cannabis. Die gemessenen Promille allein – 1,16 waren es beim „Umsonst und draußen“ in Karlstadt; 1,21 beim Weinfest und 1,7 bei der Farbschmiererei – würden nach Meinung von Richterin Stefanie Görgen die teils bruchstückhafte Erinnerung nicht erklären.

    „Nicht mal mein Hausarzt darf mir Blut abnehmen, ich habe panische Angst vor Spritzen und deshalb seit 20 Jahren keine Impfung mehr bekommen“, erklärt der Angeklagte zum massiven Widerstand auf der Wache im Juli 2005. Ansonsten kann er meist nur einräumen: „Wenn es da so steht, wird es wohl so gewesen sein.“ Zumindest bei einem Polizisten hat er sich auf Rat seines Pflichtverteidigers entschuldigt.

    Den Schaden an der Matratze, die er mit bloßen Händen aufgerissen haben will, hat er inzwischen bezahlt; wegen der beschmierten Wand ist niemand an ihn herangetreten. Das Verfahren wegen des Vorfalls beim Beatabend in Laudenbach stellt Richterin Stefanie Görgen ein. „Es war keine Polizei da und alle Beteiligten waren betrunken“, sagt sie. „Ich glaube nicht, dass wir da weiter kommen“.

    Zehn Monate auf Bewährung

    Doch auch so wiegen die Taten schwer: Mehrfache Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Mitführen eine Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen, vorsätzliche Körperverletzung und versuchte vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen – die Staatsanwältin rechnet und fordert ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Pflichtverteidiger rechnet auch, führt an, dass sein Mandant geläutert sei, seit neun Monaten einen festen Job bei einer Leiharbeitsfirma hat und kürzlich wesentlich als Zeuge zur Aufklärung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beitrug. Er fordert acht Monate.

    Mit zehn Monaten Freiheitsstraße, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, entschied sich Richterin Stefanie Görgen für die goldene Mitte. Neben seinen Auslagen und den Prozesskosten muss der Verurteilte als Bewährungsauflage 1500 Euro in 15 Raten an die Caritas in Lohr zahlen.

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