Ist der Angeklagte für sich und andere so gefährlich, dass eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie nötig ist? Mit dieser Frage hat sich derzeit das Würzburger Landgericht zu befassen. Ein 33-Jähriger, der schon zahlreiche Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäusern und geschlossenen Abteilungen hinter sich hat, hatte im Mai vergangen Jahres unvermittelt einen Pfleger des Lohrer Bezirkskrankenhauses brutal angegriffen. Der 28-jährige Pfleger hat einen Strafantrag gestellt. Der Täter leidet unter paranoider Schizophrenie und ist daher schuldunfähig. Eine vom Gericht um den Vorsitzenden Richter Thomas Schuster angeordnete dauerhafte Zwangsunterbringung steht daher im Raum.
Würzburg