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Nach dem Bruderkrieg: Die kleindeutsche Lösung

Marktheidenfeld

Nach dem Bruderkrieg: Die kleindeutsche Lösung

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    Pickelhaube Karikatur "Deutschlands Zukunft" zu Preußens Vorherrschaft
in Deutschland nach 1866. Im Original mit dem Text versehen: "Kommt es
unter einen Hut? Ich glaube, 's kommt eher unter eine Pickelhaube."
    Pickelhaube Karikatur "Deutschlands Zukunft" zu Preußens Vorherrschaft in Deutschland nach 1866. Im Original mit dem Text versehen: "Kommt es unter einen Hut? Ich glaube, 's kommt eher unter eine Pickelhaube." Foto: REPRO MICHAEL DEUBERT

    Mit dem Frieden von Prag zwischen Preußen und Österreich vom 23. August 1866 endete offiziell der "Bruderkrieg" um die politische und wirtschaftliche Vormachtstellung in Deutschland. Als Ergebnis des von Otto von Bismarck herbeigeführten und für Preußen siegreichen Krieges wurde der Deutsche Bund aufgelöst; Österreich schied aus Deutschland aus.

    Die entscheidende Aussage über die künftigen Machtverhältnisse in Deutschland enthält Artikel IV des Friedensvertrages von Prag vom 23. August 1866: "Seine Majestät der Kaiser von Österreich erkennt die Auflösung des bisherigen Deutschen Bundes an und gibt seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Beteiligung des österreichischen Kaiserstaates." Ebenso versprach Kaiser Franz Josef von Österreich, "das engere Bundesverhältnis anzuerkennen, welches Seine Majestät der König von Preußen nördlich der Linie des Maines begründen wird".

    "Nationale Verbindung"

    Gleichzeitig willigte er ein, dass die südlich der Mainlinie gelegenen deutschen Staaten "in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem Norddeutschen Bund der näheren Verständigung zwischen Beiden vorbehalten bleibt". Die "nationale Verbindung" sollte ein paar Jahre später, nämlich 1871, mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches erfolgen.

    Die so genannte Deutsche Frage, ob Deutschland ein Deutschland mit oder ohne Österreich sein sollte, war damit im Sinne einer "Kleindeutschen Lösung" beantwortet. Außerdem verleibte sich Preußen Hannover, Hessen-Kassel, Nassau, Frankfurt am Main sowie Schleswig-Holstein ein. Bayern musste an Preußen im Frieden von Berlin, der einen Tag vor dem Frieden von Prag geschlossen worden ist, also am 22. August 1866, das Bezirksamt Gersfeld und den Gerichtsbezirk Orb im nördlichen Spessart abtreten und sich zu Reparationszahlungen in Höhe von 30 Millionen Gulden verpflichten.

    Vom selben Tag datiert ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis. Dessen Artikel 1 bestimmt: "Es garantieren sich die hohen Contrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder und verpflichten Sich im Falle eines Krieges Ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen." Nach Artikel 2 übertrug König Ludwig II. von Bayern für den Kriegsfall den Oberbefehl über seine Truppen dem König von Preußen. Darin sehen manche Historiker schon das Ende der bayerischen Unabhängigkeit.

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