Zehn Jahre nach dem ersten Plänen für die Erweiterung des Campingplatzes beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" als Satzung. Er gilt neben dem Campingplatz und seiner Erweiterung auf dem ehemaligen Bolzplatz auch für das im Südosten angrenzende Freibad samt Parkplatz sowie im Nordwesten für das Gelände des TV Zellingen und die Friedrich-Günther-Halle. Eine Besonderheit sind mit PV-Modulen überdachte Autoparkplätze an Badstraße entlang des ehemaligen Bolzplatzes.
Zellingen