Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung war die Zukunft des Kindergartens großes Thema. Einigkeit bestand über alle Fraktionen hinaus: Es soll der Neubau eines Kindergartens auf einem geeigneten Grundstück in Schollbrunn erfolgen. Ziel ist die Planung eines behindertengerechten und zeitgemäßen Kindergartens, der die Möglichkeit der Betreuung auch für Kleinkinder nach den vorgegebenen Richtlinien gestattet.
In der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 sind die entsprechenden Investitionen bereits vorgesehen. "Wer junge Familien halten will", so Kohlroß, "muss einen guten Kindergarten bieten". Bislang kann die Gemeinde, im ohnehin ausgebuchten Kindergarten, keine Kindergartenplätze für Einjährige anbieten, obwohl der Anspruch besteht. So sind Schollbrunner Eltern gezwungen ihre Kinder bis zum Alter von zwei Jahren in Altfeld und Hasloch unterzubringen.
Technische und finanzielle Gründe
Um den historischen Wert und Erhalt des alten Schulhauses mit allen Folgekosten sind sich alle Gemeinderäte bewusst, gegen einen Umbau in eine moderne Kindertageseinrichtung sprechen jedoch technische und finanzielle Gründe zugleich. Allein die Sanierung nach Brandschutzverordnung würde für das Gebäude "einen knappen sechsstelligen Betrag verschlingen", so Jürgen Geis. Die Installation eines Fahrstuhls, der die Voraussetzung für eine behindertengerechte Umgestaltung gewährleistet, ist kaum denkbar – das Gebäude hat seine Grenzen im Ausbau erreicht. Seit Jahren fordert daher auch das Jugendamt einen Entwicklungsschritt, dem der Gemeinderat nun Rechnung trägt.
Im beschleunigten Verfahren beschloss der Gemeinderat des Weitern die Änderung des Bebauungsplanes "Östliche Ortsrandbebauung" südlich vom Birkenweg, nach Entwurfsvorlage des Planungsbüros Johann und Eck. Bereits vorhandenen Kaufinteressenten wurde so die Möglichkeit geschaffen, dort ein Wohnhaus zu errichten. Vorausgegangen war im Juni 2020 die Bedingung, dass der Vorhabensträger einen städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme abschließt.
Ferner stimmten die Gemeinderäte einem Baugesuch am Jörgenbrünnlein 10 zu, bei dem der Antragsteller plant, den vorhandenen Balkon zu überdachen und in Form eines Wintergartens umzubauen.