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Marktheidenfeld: Neue Hundehalteverordnung der Stadt Marktheidenfeld ab Mai

Marktheidenfeld

Neue Hundehalteverordnung der Stadt Marktheidenfeld ab Mai

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    Das Ordnungsamt der Stadt Marktheidenfeld weist darauf hin, dass ab 1. Mai eine neue Hundehalteverordnung in Kraft tritt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor, der auch folgende Informationen entnommen sind. 

    Die neue Verordnung ist ab sofort auf der Homepage der Stadt Marktheidenfeld unter www.marktheidenfeld.de in der Rubrik Rathaus und Bürgerservice beim Unterpunkt "Satzungen und Verordnungen" einsehbar.

    Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Einhalten der neuen Verordnung. Diese beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

    • Die Verordnung gilt für große Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern oder höher und Kampfhunde.
    • Anleinpflicht in allen öffentlichen Anlagen, auf allen öffentlichen Wegen sowie Straßen und Plätzen. Der Hund muss schlupfsicher durch eine geeignete Person angeleint geführt werden.
    • Kampfhunde müssen im gesamten Bereich der Stadt Marktheidenfeld – auch in der freien Landschaft – immer angeleint sein.
    • Große Hunde dürfen außerhalb der Bebauung nur im freien Sicht- und Einwirkungsbereich Freilauf erhalten.
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